#93: ZFU Zertifizierung nun für ALLE Online-Kurse/Coachings?

#93: ZFU Zertifizierung nun für ALLE Online-Kurse/Coachings?

9 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Das aktuelle Urteil des LG Hamburg schockt Anbieter von
Online-Kursen, Online-Coaching und E-Learning.
Video-Coaching-Sitzungen sind entgegen der bisherigen Praxis als
räumliche Trennung zu werten. Das LG Hamburg hatte mit Urteil vom
19.07.2023 (Az.: 304 O 277/22) in einem Fall entschieden, bei dem
eine Kundin ihren Coaching-Vertrag vorzeitig beenden wollte. Es
gab Meinungsverschiedenheiten über die anfallenden Kosten. Die
Klägerin bietet Coaching-Schulungen an und verspricht hohe
Gewinne im Bereich „Print on Demand“, verfügt jedoch nicht über
die erforderliche offizielle Zulassung bei der ZFU (Zentralstelle
für Fernunterricht). Das Landgericht Hamburg entschied zugunsten
des Beklagten und erklärte seine vorzeitige Kündigung des
Coaching-Vertrags für rechtmäßig. Das Gericht stützte seine
Entscheidung auf das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), das
auch für Online-Coaching-Verträge gilt und eine Zulassung des
Anbieters nach § 7 Abs. 1 FernUSG erfordert. ️ Urteil hier
herunterladen: Urteil LG Hamburg vom 19.07.2023 (Az.: 304 O
277/22)


Blogbeitrag:
⁠https://www.maxgreger.de/lg-hamburg-zaehlt-auch-die-video-uebertragung-als-fernunterricht/


Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u.
Medienrecht ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://www.maxgreger.de⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠
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