Auserwählte Datenschützer
Mit Prof. Dr. Fabian Schmieder, Holger Bleich und Joerg Heidrich
1 Stunde 7 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 1 Jahr
Die Struktur der Datenschutzaufsicht gilt in Deutschland als so
komplex wie in keinem anderen EU-Staat. Grund dafür ist das
föderale Prinzip, dem die Aufsicht unterliegt. Insgesamt 17
Landesbehörden wachen darüber, dass öffentliche und private Stellen
die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) befolgen - und legen dabei
bisweilen höchst unterschiedliche Maßstäbe an. Auch die Besetzung
der Behördenleitung vollzieht jedes Bundesland anders, was immer
wieder zu Verwerfungen führt. Das Land Sachsen-Anhalt
beispielsweise sucht sage und schreibe seit fünf Jahren einen
Nachfolger für den 2018 ausgeschiedenen
Landesdatenschutzbeauftragten (LfD) Harald von Bose. Aus
verschiedenen Gründen scheiterte die Wahl eines neuen LfDs immer
wieder im Landtag. Diese Posse zieht sich bis heute: Zuletzt hat
Ende Juni der aktuelle Kandidat Daniel Neugebauer keine Mehrheit
erhalten, obwohl er von der Regierungskoalition aus CDU, SPD und
FDP vorgeschlagen war; Und, obwohl die Landesregierung im April
umstrittenerweise sogar das Wahlverfahren vereinfacht hatte, indem
sie das Ausschreibungsverfahren abschaffte. In Niedersachsen war
der neue LfD Denis Lehmkemper vom Landtag bereits gewählt und schon
fast im Amt, als seine Vorgängerin Barbara Thiel im Juni per
Eilantrag gegen seine Ernennung klagte. Thiel kritisiert, dass ihr
Nachfolger und CDU-Politiker Lehmkemper mittels einer Absprache
zwischen den Koalitionsfraktionen SPD und Grünen einerseits und der
CDU-Landtagsfraktion andererseits vorgeschlagen wurde. Es habe
keine Ausschreibung gegeben, obwohl die DSGVO eine Auswahl nach
Qualifikation, nicht nach Parteibuch verlange. Das
Verwaltungsgericht Hannover wies Thiels Klage ab, derzeit liegt das
Verfahren in nächster Instanz beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg.
Nur, wenn auch dort die Klage abgewiesen wird, kann Lehmkemper die
Behördenleitung wohl noch im September übernehmen. Für den
c't-Datenschutz-Podcast war es höchste Zeit, sich einmal den
Verfahren zur Ernennung von LfDs zu widmen. Unterstützung holten
sich Heise-Justiziar Joerg Heidrich und Redakteur Holger Bleich an
der Hochschule Hannover: Fabian Schmieder forscht und lehrt dort
seit 2015 als Professor für Medienrecht mit Schwerpunkt Urheber-
und Datenschutzrecht. Im Podcast erläutert er, welche Vorgaben der
einschlägige Artikel 53 DSGVO zu Auswahlverfahren, Transparenz und
Qualifikation von Aufsichtsbehördenleitern enthält. Es entsteht in
der Episodeeine lebendige Diskussion zu den verschiedenen Verfahren
in den Bundesländern. Schmieder weist darauf hin, dass die EU
selbst ihren Datenschutzbeauftragten über eine Findungskommission
ermittelt, die mindestens drei Bewerber vorschlagen muss. Er regt
an, derartige Verfahren auch in den Bundesländern einzuführen und
verweist unter anderem auf das in Artikel 33 Grundgesetz
festgeschriebene Prinzip der Bestenauslese. Das demokratische
Wahlverfahren durch die Landesparlamente hält Schmieder für gut,
gibt aber zu Bedenken, dass es dabei immer die Gefahr von fehlenden
Mehrheiten gibt - siehe Sachsen-Anhalt.
komplex wie in keinem anderen EU-Staat. Grund dafür ist das
föderale Prinzip, dem die Aufsicht unterliegt. Insgesamt 17
Landesbehörden wachen darüber, dass öffentliche und private Stellen
die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) befolgen - und legen dabei
bisweilen höchst unterschiedliche Maßstäbe an. Auch die Besetzung
der Behördenleitung vollzieht jedes Bundesland anders, was immer
wieder zu Verwerfungen führt. Das Land Sachsen-Anhalt
beispielsweise sucht sage und schreibe seit fünf Jahren einen
Nachfolger für den 2018 ausgeschiedenen
Landesdatenschutzbeauftragten (LfD) Harald von Bose. Aus
verschiedenen Gründen scheiterte die Wahl eines neuen LfDs immer
wieder im Landtag. Diese Posse zieht sich bis heute: Zuletzt hat
Ende Juni der aktuelle Kandidat Daniel Neugebauer keine Mehrheit
erhalten, obwohl er von der Regierungskoalition aus CDU, SPD und
FDP vorgeschlagen war; Und, obwohl die Landesregierung im April
umstrittenerweise sogar das Wahlverfahren vereinfacht hatte, indem
sie das Ausschreibungsverfahren abschaffte. In Niedersachsen war
der neue LfD Denis Lehmkemper vom Landtag bereits gewählt und schon
fast im Amt, als seine Vorgängerin Barbara Thiel im Juni per
Eilantrag gegen seine Ernennung klagte. Thiel kritisiert, dass ihr
Nachfolger und CDU-Politiker Lehmkemper mittels einer Absprache
zwischen den Koalitionsfraktionen SPD und Grünen einerseits und der
CDU-Landtagsfraktion andererseits vorgeschlagen wurde. Es habe
keine Ausschreibung gegeben, obwohl die DSGVO eine Auswahl nach
Qualifikation, nicht nach Parteibuch verlange. Das
Verwaltungsgericht Hannover wies Thiels Klage ab, derzeit liegt das
Verfahren in nächster Instanz beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg.
Nur, wenn auch dort die Klage abgewiesen wird, kann Lehmkemper die
Behördenleitung wohl noch im September übernehmen. Für den
c't-Datenschutz-Podcast war es höchste Zeit, sich einmal den
Verfahren zur Ernennung von LfDs zu widmen. Unterstützung holten
sich Heise-Justiziar Joerg Heidrich und Redakteur Holger Bleich an
der Hochschule Hannover: Fabian Schmieder forscht und lehrt dort
seit 2015 als Professor für Medienrecht mit Schwerpunkt Urheber-
und Datenschutzrecht. Im Podcast erläutert er, welche Vorgaben der
einschlägige Artikel 53 DSGVO zu Auswahlverfahren, Transparenz und
Qualifikation von Aufsichtsbehördenleitern enthält. Es entsteht in
der Episodeeine lebendige Diskussion zu den verschiedenen Verfahren
in den Bundesländern. Schmieder weist darauf hin, dass die EU
selbst ihren Datenschutzbeauftragten über eine Findungskommission
ermittelt, die mindestens drei Bewerber vorschlagen muss. Er regt
an, derartige Verfahren auch in den Bundesländern einzuführen und
verweist unter anderem auf das in Artikel 33 Grundgesetz
festgeschriebene Prinzip der Bestenauslese. Das demokratische
Wahlverfahren durch die Landesparlamente hält Schmieder für gut,
gibt aber zu Bedenken, dass es dabei immer die Gefahr von fehlenden
Mehrheiten gibt - siehe Sachsen-Anhalt.
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