#81: Urteil gegen Martin Ismail: Google Fonts Abmahnung war rechtswidrig!

#81: Urteil gegen Martin Ismail: Google Fonts Abmahnung war rechtswidrig!

11 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Am 30.03.2023 hat das Landgericht München I (Az.: 4 O 13063/22)
den Google Fonts Abmahner Martin Ismail auf meine negativen
Feststellungsklage hin antragsgemäß verurteilt. ___ Inhalt
_____________________ Ein Herr Martin Ismail hat zusammen mit
seinem Rechtsanwalt Kilian Lenard im Herbst 2022 die wohl
gigantischste Abmahnwelle losgetreten. Mit Sicherheit hat er
innerhalb weniger Wochen eine sechsstellige Zahl an
Abmahnschreiben versendet, ich mutmaßte ja, dass es die
Millionenmarke überschritten hat. Er hat mit einem Crawler
gezielt im Quellcode von Websites nach Code gesucht, der darauf
schließen lässt, dass Google Fonts dynamisch eingebunden werden.
Mit meiner negativen Feststellungsklage begehre ich die
Feststellung, dass der Google Fonts Abmahner Martin Ismail keinen
Anspruch auf Schmerzensgeld und keinen Anspruch auf Unterlassung
hat. Ich stütze mich dabei auf das Argument des
Rechtsmissbrauchs. Wer massenhaft Verstöße erst selbst
herbeiführt, indem er mit einem Crawler im Quelltext der
jeweiligen Seite nach dynamisch eingebundenen Google Schriftarten
sucht, braucht sich nicht wundern, wenn dann seine IP-Adresse an
ein Unternehmen in den USA übermittelt wird. Wie das Landgericht
München I entschieden hat, erkläre ich dir genau in diesem
Beitrag. Urteil als PDF herunterladen:
https://www.maxgreger.de/wp-content/uploads/2023/03/Urteil-LG-Muenchen-I-Ismail-v.-30.03.2023-geschwaerzt.pdf.
Blog-Artikel zum Thema:
https://www.maxgreger.de/wichtiges-urteil-gegen-google-fonts-abmahner-martin-ismail-landgericht-muenchen-i/


Viel Erfolg und Danke für's Anhören


Dein Dr. Max Greger


Fachanwalt IT-Recht


Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht


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