#78: Meine mündliche Verhandlung im Prozess gegen Martin Ismail (Google Fonts Abmahner)
11 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Am 9.3.2023 fand der Prozess meiner negativen Feststellungsklage
gegen den Google Fonts Abmahner Martin Ismail statt. Wie das war,
erfährst du in diesem Video. Sicherlich hast du es auch
mitbekommen: im Herbst 2022 rollte eine gigantische Abmahnwelle
durch Websites deutscher Unternehmen. Im Fokus: Google
Schriftarten, die scheinbar nicht vom eigenen Server sondern –
dynamisch – von Servern von Google in den USA geladen werden. Das
soll rechtswidrig sein! So werfen es Rechtsanwalt Kilian Lenard
und sein Mandant Martin Ismail dem jeweiligen Unternehmen vor.
Und zwar hundertausendfach! Ihr Argument: zumindest die
IP-Adresse des Seitenbesuchers wird in die USA übermittelt. Die
USA gelten nach den europäischen Datenschutzbestimmungen als
unsicheres Drittland. Denn dort sollen Behörden leicht auf
personenbezogene Daten zugreifen können, ohne dass diejenige
Person dann geeignete Rechtsschutzmöglichkeiten oder Abwehrrechte
dagegen hat. Das spannende an dem Fall: der angeblich geschädigte
Martin Ismail hat die jeweiligen Websites nicht persönlich
besucht sondern – so behauptet er es – auf seinem Rechner einen
Crawler installiert gehabt. Dieser Crawler hat automatisch nach
Verstößen gesucht und im Falle eines angeblichen Verstoßes diesen
dann dokumentiert. Aus dem jeweiligen Impressum der Website hat
dann der Crawler auch gleich die Kontaktdaten herausgezogen und
daraus ein Abmahnschreiben generiert. Der damals beauftragte
Rechtsanwalt Kilian Lenard hatte also die einzelnen Schreiben
überhaupt nicht geprüft sondern sie im "Paket" durchgewunken. Was
greife ich nun konkret an? Einerseits den Unterlassungsanspruch.
Denn ich meine, jemand kann nicht Unterlassung verlangen, wenn
sich die Person selbst bewusst schädigt um erst überhaupt den
Anspruch zu provozieren/generieren. Zum anderen greife ich auch
den Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 170 € an. Den behauptet ja
Martin Ismail ebenfalls. Jemand, der einen Crawler bei sich
installiert um nach Verstößen zu suchen, verspürt keine
seelischen Schmerzen Alles in allem gehe ich davon aus, dass es
eine riesige Abzockmasche ist. Eine regelrechte
Gelddruckmaschine. Ich hoffe, dass das Landgericht München I
meiner negativen Feststellungsklage stattgibt und die Ansprüche
der Gegenseite verneint. Sonst wird solchem Missbrauch Tür und
Tor geöffnet. Spannend insbesondere vor dem Hintergrund, dass ja
gerade die Staatsanwaltschaft Berlin gegen beide Akteure
ermittelt. Es soll der Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs im
Raum stehen. #### Blogbeitrag:
https://www.maxgreger.de/mein-prozess-gegen-martin-ismail-kurzer-terminbericht-vom-9-3-2023/
#### Viel Spaß Dein Dr. Max Greger Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt
Urheber- u. Medienrecht https://www.maxgreger.de
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#martinismail #kilianlenard #prozess
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