Datenschutz in der Schule
Mit Daniel Sandvoß, Holger Bleich und Joerg Heidrich
1 Stunde 9 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Mittlerweile hat an allen deutschen Schulen das neue Schuljahr
begonnen. Aus diesem Anlass widmen sich Holger und Joerg in der
neuen Folge dem Datenschutz in der Schule. Kompetent zur Seite
steht ihnen dabei Dr. Daniel Sandvoß. Der Jurist lehrt als
Hochschuldozent und übernahm 2018 die Leitung des Instituts für
Digitalisierung und Datenschutz ID2. Daniel hat zum Thema
Datenschutz und Schule promoviert und war an der Entwicklung der
niedersächsischen Schulcloud beteiligt. Nach Ansicht von Daniel
steht es um den den Datenschutz in Schulen nicht gut. Er vergleicht
die Situation mit einem halb eingerissenen Bauklötzchenturm, gar
einem "Trümmerhaufen", dem die Baumeister fehlen. Vieles, was die
DSGVO fordert, können Schulen derzeit nicht umsetzen. Insbesondere
die Dokumentationspflichten würden nicht erfüllt; es mangele an
Verarbeitungsverzeichnissen, für die Risikoanalysen nötig wären.
Daniel betont, dass in Schulen mit besonders sensiblen Daten nach
Art. 9 DSGVO hantiert werde. Im Aufklärungsuntericht etwa geht es
auch um sexuelle Orientierung, im Relegionsunterricht um
Religionszugehörigkeit, und im Politikunterricht um politische
Ausrichtung. Meist handelt es sich um die Verarbeitung von Daten
Minderjähriger, was die Lage noch brisanter macht. Dem gegenüber
stehen nach Daniels Darstellung überforderte Schulleitungen, die
gemäß Datenschutzrecht als Verantortliche Stellen für die
Datenverarbeitung fungieren, oft, ohne es zu wissen. Von den
Kommunen erhalten Schulen oft wenig konkrete Unterstützung. Zwar
drohen keine Bußgelder, weil Schulen öffentliche Stellen sind.
Allerdings können Aufsichtsbehörden Verfügungen oder Anordnungen
aussprechen, etwa Verbote des Einsatzes bestimmter Software.
begonnen. Aus diesem Anlass widmen sich Holger und Joerg in der
neuen Folge dem Datenschutz in der Schule. Kompetent zur Seite
steht ihnen dabei Dr. Daniel Sandvoß. Der Jurist lehrt als
Hochschuldozent und übernahm 2018 die Leitung des Instituts für
Digitalisierung und Datenschutz ID2. Daniel hat zum Thema
Datenschutz und Schule promoviert und war an der Entwicklung der
niedersächsischen Schulcloud beteiligt. Nach Ansicht von Daniel
steht es um den den Datenschutz in Schulen nicht gut. Er vergleicht
die Situation mit einem halb eingerissenen Bauklötzchenturm, gar
einem "Trümmerhaufen", dem die Baumeister fehlen. Vieles, was die
DSGVO fordert, können Schulen derzeit nicht umsetzen. Insbesondere
die Dokumentationspflichten würden nicht erfüllt; es mangele an
Verarbeitungsverzeichnissen, für die Risikoanalysen nötig wären.
Daniel betont, dass in Schulen mit besonders sensiblen Daten nach
Art. 9 DSGVO hantiert werde. Im Aufklärungsuntericht etwa geht es
auch um sexuelle Orientierung, im Relegionsunterricht um
Religionszugehörigkeit, und im Politikunterricht um politische
Ausrichtung. Meist handelt es sich um die Verarbeitung von Daten
Minderjähriger, was die Lage noch brisanter macht. Dem gegenüber
stehen nach Daniels Darstellung überforderte Schulleitungen, die
gemäß Datenschutzrecht als Verantortliche Stellen für die
Datenverarbeitung fungieren, oft, ohne es zu wissen. Von den
Kommunen erhalten Schulen oft wenig konkrete Unterstützung. Zwar
drohen keine Bußgelder, weil Schulen öffentliche Stellen sind.
Allerdings können Aufsichtsbehörden Verfügungen oder Anordnungen
aussprechen, etwa Verbote des Einsatzes bestimmter Software.
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