Datenschutz-Ausblick 2022

Datenschutz-Ausblick 2022

Mit Frederick Richter, Holger Bleich und Joerg Heidrich
1 Stunde 20 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Das Jahr 2022 startet die neue Bundesregierung im Krisenmodus.
Dabei gerät aus dem Blick, dass sich die Ampel-Koalition aus SPD,
Grünen und FDP auch digitalpolitisch jede Menge vorgenommen hat.
Joerg und Holger diskutieren in Episode 54 des
c't-Datenschutz-Podcasts die wichtigsten Pläne für Änderungen im
Datenschutz, soweit sie sich bereits aus dem Koalitionsvertrag
herauslesen lassen. Dazu haben sie einen Gast eingeladen, der die
deutsche Datenschutz-Regulierung nicht nur intensiv verfolgt,
sondern auch mit Input begleitet: Frederick Richter ist Jurist und
Vorstand der Stiftung Datenschutz, die unabhängige Expertise
leistet und zur öffentlichen Diskussion beiträgt. Die Stiftung
wurde 2012 von der damaligen Bundesregierung ins Leben gerufen und
soll die Stellung des Datenschutzes in der Gesellschaft stärken.
Die Ampel hat sich zum Ziel gesetzt, den Beschäftigtendatenschutz
mit neuen Regelungen zu modernisieren. Das hält Richter für
wichtig, da angesichts der Verlagerungen von Arbeit ins Homeoffice
Überwachungsbestrebungen und Leistungskontrolle boomen. Er begrüßt
auch, dass bundesweit gültige Positivlisten für
"datenschutzkonforme Lern- und Lehrmittel" erstellt werden sollen.
Unis und Landesschulbehörden seien hier etwas alleine gelassen,
aber "man muss das Gemeinwesen dauerhaft am Laufen halten".
Schwammig fanden alle drei Diskutanten die Formulierungen zur
Fortsetzung der "Datenstrategie". Richter bemängelt Buzzwords, die
noch nicht mit Leben gefüllt sind, etwa das "Dateninstitut", das
geschaffen werden soll. Geht es hier um den Umgang mit
anonymisierten Daten im Sinne von Open Data, oder um
personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO? Ähnlich verhält es sich
mit den "Datentreuhändern" und den "Datendrehscheiben", die im
Koalitionsvertrag erwähnt sind. Noch ist überhaupt nicht klar,
welche Konzepte die Regierung hier genau verfolgen will. Positiv
hebt Richter hervor, dass die Bundesregierung Standards für die
Anonymisierung von Daten entwickeln will. Open Data werde eine
immer größere Rolle spielen, und bislang gebe es keine Leitlinien,
wie der Personenbezug in Daten DSGVO-konform entfernt werden soll,
bevor sie freigegeben werden können. Richter bemängelt, dass die
DSGVO hier eine Leerstelle enthält, die die EU noch immer nicht
gefüllt hat.

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