Datenschutz als Verbraucherrecht

Datenschutz als Verbraucherrecht

Mit Heiko Dünkel, Holger Bleich und Joerg Heidrich
1 Stunde 15 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Wird von Rechtsdurchsetzung im Datenschutz gesprochen, geht es
meistens um Verfahren und Bußgelder der Aufsichtsbehörden. Doch
weil sehr oft Verbraucher die Leidtragenden von systematischen
Datenschutzverletzungen sind, nehmen sich auch Organisationen der
Verstöße an, die die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in der
digitalen Welt vertreten. In Deutschland agiert an zentraler Stelle
der Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv). Er berät, führt aber
auch strategisch juristische Auseinandersetzungen. Das darf er,
weil ihn das Verbandsklagerecht dazu ermächtigt, Rechtsfragen
anstelle von Verbrauchern von Gerichten klären zu lassen. In
Episode 51 des c't-Datenschutz-Podcasts erläutert Heiko Dünkel,
Leiter des Teams Rechtsdurchsetzung beim vzbv, wie das
funktioniert: "Wir sind dafür da, Waffengleichheit zwischen den
Verbrauchern und den großen Konzernen zu gewährleisten." Mit einem
Jahresgesamtbudget von ca. 300.000 Euro pro Jahr kämpft sein Team
gegen Rechtsverstöße von Facebook oder Apple. Zunächst fordert es
per Abmahnung, den Datenschutzverstoß dauerhaft abzustellen. Klappt
das nicht, wird im Team entschieden, ob der vzbv die
Unterlassungsforderung durch die Gerichtsinstanzen treibt. Der
Verband erzielt dabei mitunter spektakuläre Erfolge. Beispielsweise
ging die wegweisende EuGH-Entscheidung "Planet49" von 2019 auf
seine Klage zurück. Mit diesem Urteil war europaweit endgültig
geklärt, dass eine Einwilligung auf Websites nicht mit einem
voreingestellten Häkchen, sondern nur mit einer aktiven Handlung
erfolgen darf. Aber auch weniger prominente Verfahren sorgen in
Fachkreisen für Aufsehen. 2020 etwa hat der vzbv eine Klage gegen
den Anwaltssuchdienst advocado vorm Landgericht Rostock gewonnen,
mit der klargestellt wurde, dass auch für Cookies zu Analyse- und
Marketingzwecken eine informierte Einwilligung erforderlich ist.
Dünkel betont, dass der vzbv außerdem intensiv die Gesetzesvorhaben
in Deutschland und Europa begleitet. Sein Team sieht sich
beispielsweise gerade das ab Dezember gültige neue deutsche
Datenschutzgesetz TTDSG an. Außerdem verfolge man die Entwicklung
der E-Privacy-Gesetzgebung auf EU-Ebene. Eine "neue Spielwiese"
sieht er in der neuen, bislang wenig bekannten BGB-Vorschrift 327q,
die im Januar 2022 in Kraft tritt. Kein Wunder, denn darin stellt
der Gesetzgeber erstmals klar: Wenn ein Verbraucher für den Erhalt
einer Leistung personenbezogene Daten bereitstellt, dann ist das
so, als wäre es die Zahlung eines Geldbetrags. "Damit werden wir
uns als Verbraucherverband sehr genau befassen, das wird spannend",
freut sich Dünkel im Gespräch mit Joerg und Holger.

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