Das TTDSG - Alter Datenschutz in neuen Schäuchen?

Das TTDSG - Alter Datenschutz in neuen Schäuchen?

Mit Dr. Carlo Piltz, Holger Bleich und Joerg Heidrich
1 Stunde 17 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
In der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, aber durchaus relevant: Am
1. Dezember 2021 treten in Deutschland neue Datenschutzregeln in
Kraft. Das "Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes
der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien"
(TTDSG) soll laut der ehemaligen Bundesregierung "mehr
Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zum Schutz der Privatsphäre in
der digitalen Welt" schaffen. Inhaltlich stellt das TTDSG eine
Neuregulierung der Datenschutzbestimmungen in der Telekommunikation
und bei Telemedien dar. Und zu den Telemedien gehören nahezu alle
Angebote im Web, zum Beispiel soziale Medien und Blogs, Webshops,
Suchmaschinen und auch Webmailer. Dazu fasst das neue Gesetz
Regelungen zusammen, die bislang im TKG und TMG zu finden waren.
Formal setzt das TTDSG sehr verspätet europarrechtliche Vorgaben
aus der E-Privacy-Richtlinie um, die aus dem Jahr 2002 stammt und
zuletzt 2009 geändert wurde. Während die Bundesregierung
frohlockte, das TTDSG bedeute "das Ende der Cookiebanner", ziehen
Joerg und Holger anhand des Gesetzestextes ernüchtert Bilanz. Als
Gast begrüßen sie dazu den Rechtsanwalt und Datenschutzspezialist
Dr. Carlo Piltz, der den Gesetzgebungsprozess beobachtet und
bereits erste Einschätzungen zu den Auswirkungen des TTDSG
geschrieben hat. Piltz ordnet das neue Gesetz zunächst in den
bestehenden Regelungswust ein, insbesondere erklärt er, wie das
deutsche Gesetz zur europäischen DSGVO steht. Anschließend
erläutern die drei Stück für Stück, welche Änderungen ab Dezember
insbesondere für Anbieter im Web ins Haus stehen. Gerade bei den
Cookies wird es etwas strenger. Website-Betreiber können sich
nämlich nicht mehr auf das sogenannte "berechtigte Interesse" für
bestimmte Cookie-Kategorien berufen (höre Auslegungssache 48),
sondern dürften - so die Prognose von Piltz - künftig öfter nach
Einwilligungen fragen müssen. Die Empfehlung lautet: Egal ob
Webshop, Blog oder Newsportal - es ist höchste Zeit, sich intensiv
mit dem TTDSG zu beschäftigen, um im Dezember Post von den
Datenschutzbehörden zu verhindern.

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