Nr. 45 - Wie du dich als Lizenznehmer vor einer Insolvenz des Lizenzgebers schützt

Nr. 45 - Wie du dich als Lizenznehmer vor einer Insolvenz des Lizenzgebers schützt

12 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Stell dir vor, du vertreibst Software und kaufst eine Komponente
von einem Drittherstellern ein (also eine dauerhafte
Lizenz gegen Umsatzbeteiligung).  Wird
dein „Zulieferer“ (als: Lizenzgeber) insolvent,
kann der Insolvenzverwalter
die Lizenz beenden. Du kannst dann das Produkt
künftig nicht mehr nutzen!


Warum?


Das Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 103
InsO


Wird ein Lizenzgeber insolvent, hat der
Insolvenzverwalter nach § 103 InsO das Recht,
bei einem noch nicht vollständig erfüllten
Vertrag die Erfüllung zu verweigern
(also die Lizenz zu beenden). Der Insolvenzverwalter hat also ein
Wahlrecht.


Ein „noch nicht vollständig erfüllter Vertrag“ liegt vor, wenn
beide Seite ihre Leistungspflichten noch nicht ganz erbracht
haben. Der Klassiker ist die Konstellation, dass laufend
Lizenzgebühren bezahlt werden müssen.


Das ist sehr ungünstig, weil du dann dein Nutzungsrecht und
ggfls. deine Existenzgrundlage (z. B. ein ERP) oder einen Teil
deines Softwareprodukts verlieren kannst.


Wie du dich davor absicherst? Hör rein!


( Blogbeitrag zum Thema:
https://www.maxgreger.de/so-schuetzt-du-dich-als-lizenznehmer-vor-einer-insolvenz-des-lizenzgebers/)


Viel Spaß und beste Grüße


Dein Dr. Max Greger
Fachanwalt IT-Recht
Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht





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