"Die Hölle ist zugefroren!"
Mit Katrin Kirchert, Holger Bleich und Joerg Heidrich
1 Stunde 16 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 3 Jahren
In Episode 46 begrüßen Joerg und Holger die Berliner Rechtsanwältin
Katrin Kirchert als Gästin. Als TÜV-zertifizierte
Datenschutzbeauftragte begleitet Kirchert Unternehmen und Vereine
bei der Umsetzung der DSGVO und des BDSG. Vor allem aber
beschäftigt sie sich mit dem Datenschutz von Beschäftigten, um den
es in dieser Ausgabe der Auslegungssache hauptsächlich geht.
Zunächst aber malträtiert Joerg die Anwesenden, indem er Teile
einer Kolumne von Jan Fleischhauer zum Besten gibt. Der Focus-Autor
verbreitet zunächst fachlich ziemlichen Unsinn und gießt
anschließend Häme über professionelle Datenschützer. "Was sind das
für Menschen, die Datenschützer werden wollen?", fragt er sich.
Joerg gibt die Frage an Kirchert weiter, die souverän kontert:
"Weil es Spaß macht?" Anschließend friert im die Hölle zu: Im
Bußgeld der Woche geht es um die 225-Millionen-Euro-Strafe gegen
WhatsApp, die die irische Datenschutzaufsicht DPC jüngst
ausgesprochen hat. Tatsächlich ist die Behörde also gegen den
Facebook-Konzern aktiv geworden. Betrachtet man allerdings die
ganze Geschichte, stellt sich heraus, dass die DPC zum Jagen
getragen werden musste: Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA)
erwirkte per Beschluss eine Steigerung des Bußgelds von 50 auf die
besagten 225 Millionen Euro, außerdem sorgte unter anderem der
deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte dafür, dass sich die Behörde
intensiver mit dem seit 2018 untersuchten Fall beschäftigen musste,
als es ihr lieb war. Im Schwerpunkt der Episode klärt Joerg mit
Kirchert anhand vieler Beispiele, wie genau der § 26 BDSG-neu
wirkt, in dem der Beschäftigten-Datenschutz in Deutschland geregelt
ist. Geschützt sind nicht nur Angestellte, sondern genauso auch
Bewerber oder gekündigte Mitarbeiter. Unternehmen sollten sich mit
dieser Vorschrift intensiv beschäftigen und ihre Prozesse daraufhin
kontrollieren, um nicht auf die Nase zu fallen. Hier geht es um
Auftragsverarbeitung (etwa Job-Portale) genauso wie um
Löschfristen, die es zu beachten gilt. Auch der Umgang mit Fotos
oder Videos von Angestellten birgt Stolpersteine, insbesondere
hinsichtlich widerrufbarer Einwilligungen (Kirchert: "Die haben es
im Beschäftigungsverhältnis wirklich in sich").
Katrin Kirchert als Gästin. Als TÜV-zertifizierte
Datenschutzbeauftragte begleitet Kirchert Unternehmen und Vereine
bei der Umsetzung der DSGVO und des BDSG. Vor allem aber
beschäftigt sie sich mit dem Datenschutz von Beschäftigten, um den
es in dieser Ausgabe der Auslegungssache hauptsächlich geht.
Zunächst aber malträtiert Joerg die Anwesenden, indem er Teile
einer Kolumne von Jan Fleischhauer zum Besten gibt. Der Focus-Autor
verbreitet zunächst fachlich ziemlichen Unsinn und gießt
anschließend Häme über professionelle Datenschützer. "Was sind das
für Menschen, die Datenschützer werden wollen?", fragt er sich.
Joerg gibt die Frage an Kirchert weiter, die souverän kontert:
"Weil es Spaß macht?" Anschließend friert im die Hölle zu: Im
Bußgeld der Woche geht es um die 225-Millionen-Euro-Strafe gegen
WhatsApp, die die irische Datenschutzaufsicht DPC jüngst
ausgesprochen hat. Tatsächlich ist die Behörde also gegen den
Facebook-Konzern aktiv geworden. Betrachtet man allerdings die
ganze Geschichte, stellt sich heraus, dass die DPC zum Jagen
getragen werden musste: Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA)
erwirkte per Beschluss eine Steigerung des Bußgelds von 50 auf die
besagten 225 Millionen Euro, außerdem sorgte unter anderem der
deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte dafür, dass sich die Behörde
intensiver mit dem seit 2018 untersuchten Fall beschäftigen musste,
als es ihr lieb war. Im Schwerpunkt der Episode klärt Joerg mit
Kirchert anhand vieler Beispiele, wie genau der § 26 BDSG-neu
wirkt, in dem der Beschäftigten-Datenschutz in Deutschland geregelt
ist. Geschützt sind nicht nur Angestellte, sondern genauso auch
Bewerber oder gekündigte Mitarbeiter. Unternehmen sollten sich mit
dieser Vorschrift intensiv beschäftigen und ihre Prozesse daraufhin
kontrollieren, um nicht auf die Nase zu fallen. Hier geht es um
Auftragsverarbeitung (etwa Job-Portale) genauso wie um
Löschfristen, die es zu beachten gilt. Auch der Umgang mit Fotos
oder Videos von Angestellten birgt Stolpersteine, insbesondere
hinsichtlich widerrufbarer Einwilligungen (Kirchert: "Die haben es
im Beschäftigungsverhältnis wirklich in sich").
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