Datenschutz-Basics für kleine Unternehmen
Mit Nils Haag, Holger Bleich und Joerg Heidrich
1 Stunde 17 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 3 Jahren
Wer ein Unternehmen an den Start bringt, hat in der Regel anderes
zu tun, als sich mit Datenschutz-Belangen zu beschäftigen. Das kann
unangenehme Folgen haben, denn die Regeln der DSGVO gelten für
kleine Start-ups fast exakt genauso wie für große Konzerne. In
Episode 42 des Auslegungssache-Podcasts geben Joerg und Holger
Tipps an die Hand, worauf das Augenmerk gerichtet werden sollte, um
Ärger zu vermeiden. Zur Verstärkung haben sie Dr. Nils Christian
Haag in die Sendung geladen. Der Rechtsanwalt schöpft aus seiner
langjährigen Erfahrung als Datenschutzbeauftragter verschiedener
Unternehmen und seiner Tätigkeit als Vorstand von Intersoft
Consulting, eines auf Datenschutz-Beratung spezialisierten
Unternehmens. Haag erläutert Punkt für Punkt, welche Vorschriften
der DSGVO kleine Firmen und auch Vereine besonders im Fokus haben
sollten. Unter anderem geht es um den Web-Auftritt, die
Kundenpflege, korrektes Marketing, ein vernünftiges Verzeichnis der
Verarbeitungstätigkeiten und natürlich die Auftragsverarbeitung.
Auch wenn im Unternehmen unter 20 Mitarbeiter mit der Verarbeitung
zu tun haben und deshalb kein Datenschutzbeauftragter vorhanden
sein muss, ändere das nichts an den Pflichten, betont Haag: "Da
kommt es manchmal zu folgenschweren Missverständnissen."
zu tun, als sich mit Datenschutz-Belangen zu beschäftigen. Das kann
unangenehme Folgen haben, denn die Regeln der DSGVO gelten für
kleine Start-ups fast exakt genauso wie für große Konzerne. In
Episode 42 des Auslegungssache-Podcasts geben Joerg und Holger
Tipps an die Hand, worauf das Augenmerk gerichtet werden sollte, um
Ärger zu vermeiden. Zur Verstärkung haben sie Dr. Nils Christian
Haag in die Sendung geladen. Der Rechtsanwalt schöpft aus seiner
langjährigen Erfahrung als Datenschutzbeauftragter verschiedener
Unternehmen und seiner Tätigkeit als Vorstand von Intersoft
Consulting, eines auf Datenschutz-Beratung spezialisierten
Unternehmens. Haag erläutert Punkt für Punkt, welche Vorschriften
der DSGVO kleine Firmen und auch Vereine besonders im Fokus haben
sollten. Unter anderem geht es um den Web-Auftritt, die
Kundenpflege, korrektes Marketing, ein vernünftiges Verzeichnis der
Verarbeitungstätigkeiten und natürlich die Auftragsverarbeitung.
Auch wenn im Unternehmen unter 20 Mitarbeiter mit der Verarbeitung
zu tun haben und deshalb kein Datenschutzbeauftragter vorhanden
sein muss, ändere das nichts an den Pflichten, betont Haag: "Da
kommt es manchmal zu folgenschweren Missverständnissen."
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