Art. 5.2 - Die Al-Capone-Vorschrift
Mit Dr. Stefan Brink, Holger Bleich und Joerg Heidrich
1 Stunde 10 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
In Episode 36 haben Holger und Joerg den
Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg zu Gast. Dr. Stefan
Brink erläutert zunächst, wie es zum Bußgeld der Woche gekommen
ist, das er selbst verhängt hat: 300.000 Euro muss die VfB
Stuttgart AG bezahlen, weil sie keine Rechenschaft über Abflüsse
von Mitgliederdaten des Vereins VfB Stuttgart an eine PR-Agentur
geben konnte: Zum ersten Mal erfolgt eine Strafe wegen eines
Verstoßes gegen Art. 5.2 DSGVO (Rechenschaftspflicht). Es geht um
Verjährungsfristen, interne Vorgänge und einen angestrebten "Deal",
weshalb das Bußgeld recht niedrig ausgefallen ist. Brink erläutert,
wie es dazu kam, und er plädiert dafür, dass Datenschutzbehörden
ihre Entscheidungen transparent machen, und er lädt dazu ein,
Details zu Entscheidungsprozessen per Informationsfreiheitsgesetz
einzufordern. Im zweiten Teil der Episode geht es um die Rolle der
Landesdatenschutzbehörde Baden-Württemberg in der Debatte um
Contact Tracing zum Pandemie-Schutz und speziell um die die
luca-App. Diese sei ein "verdammt gut gemachtes Angebot". Brink
plädiert für mehr Gelassenheit in der "puristischen Community" und
für die Rolle des Datenschutzes als Ermöglicher statt als
Verhinderer. Er legt an private Anbieter niedrigere Maßstäbe an als
an staatliche Stellen, deshalb hat er keine Probleme mit der
umstrittenenen luca-App und empfiehlt seiner Landesregierung den
(für die Bürger freiwilligen) Einsatz. Politischen Einfluss auf
diese Entscheidung habe es nicht gegeben. Derlei Behauptungen seien
"Quark".
Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg zu Gast. Dr. Stefan
Brink erläutert zunächst, wie es zum Bußgeld der Woche gekommen
ist, das er selbst verhängt hat: 300.000 Euro muss die VfB
Stuttgart AG bezahlen, weil sie keine Rechenschaft über Abflüsse
von Mitgliederdaten des Vereins VfB Stuttgart an eine PR-Agentur
geben konnte: Zum ersten Mal erfolgt eine Strafe wegen eines
Verstoßes gegen Art. 5.2 DSGVO (Rechenschaftspflicht). Es geht um
Verjährungsfristen, interne Vorgänge und einen angestrebten "Deal",
weshalb das Bußgeld recht niedrig ausgefallen ist. Brink erläutert,
wie es dazu kam, und er plädiert dafür, dass Datenschutzbehörden
ihre Entscheidungen transparent machen, und er lädt dazu ein,
Details zu Entscheidungsprozessen per Informationsfreiheitsgesetz
einzufordern. Im zweiten Teil der Episode geht es um die Rolle der
Landesdatenschutzbehörde Baden-Württemberg in der Debatte um
Contact Tracing zum Pandemie-Schutz und speziell um die die
luca-App. Diese sei ein "verdammt gut gemachtes Angebot". Brink
plädiert für mehr Gelassenheit in der "puristischen Community" und
für die Rolle des Datenschutzes als Ermöglicher statt als
Verhinderer. Er legt an private Anbieter niedrigere Maßstäbe an als
an staatliche Stellen, deshalb hat er keine Probleme mit der
umstrittenenen luca-App und empfiehlt seiner Landesregierung den
(für die Bürger freiwilligen) Einsatz. Politischen Einfluss auf
diese Entscheidung habe es nicht gegeben. Derlei Behauptungen seien
"Quark".
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