Nr. 23 - Schriftform in Verträgen: Muss ich mit der Hand unterzeichnen?

Nr. 23 - Schriftform in Verträgen: Muss ich mit der Hand unterzeichnen?

7 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Muss ich, wenn die Schriftform gilt, Erklärungen oder Verträge
per Hand (mit einem echten Stift) unterzeichnen? Oder genügen
SMS, E-Mail und PDF beispielsweise für eine schriftliche
Kündigung?


In diesem Video zeige ich Ihnen, was es wirklich bedeutet, wenn
bei einem Vertrag die Parteien die Schriftform vereinbaren oder
wenn das Gesetz für bestimmte Erklärungen und Geschäfte die
Schriftform anordnet. 


Vor allem klären wir die Frage, ob dann per Hand unterzeichnet
werden muss ("wet ink") oder ob elektronische Unterschriften oder
Erklärungen genügen.


Lesen Sie dazu gerne auch meinen Blog-Beitrag:
https://www.law-blog.de/1021/einhaltung-der-schriftform-durch-scan-oder-e-mail/


Viel Spaß mit diesem Beitrag und beste Grüße





Dr. Max Greger


Fachanwalt IT-Recht


Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht


www.maxgreger.de





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