Die Finanzholding kurz vor dem Exit (Teil 2)

Die Finanzholding kurz vor dem Exit (Teil 2)

26 Minuten

Beschreibung

vor 9 Monaten

Im Venture Capital gehört es zur gängigen Praxis, dass
Gründer:innen eines Start-ups nicht direkt an diesem beteiligt
sind, sondern über eine eigene Finanzholding. Welche steuerlichen
Vor- und Nachteile dies hat, haben wir bereits als Teil 1 in
einer vorhergehenden Folge besprochen. Wer sich hier noch einmal
informieren möchte, findet Teil 1 unter folgendem Link:
https://podcasters.spotify.com/pod/show/nicole-haaf9/episodes/Die-Finanzholding-und-ihre-steuerlichen-Vor--und-Nachteile-Teil-1-e278uj0.





Mitunter gibt es allerdings auch Gründer:innen, welche die
Anteile an ihrem Start-up im Privatvermögen halten. Da sich die
steuerlichen Vorteile der Finanzholding regelmäßig im Exit-Fall
bemerkbar machen, besteht oftmals kurz vor Verkauf der Anteile an
einen Investor der Wunsch, diese in eine Finanzholding zu
überführen. Der Steuergesetzgeber lässt eine steuerneutrale
Überführung der Anteile in eine Finanzholding allerdings nur
unter engen Voraussetzungen zu; insbesondere verlangt er dann,
dass die Anteile nach Einbringung für einen Zeitraum von sieben
Jahren nicht verkauft werden. Die Problematik zeigt sich vor
allen Dingen in dem vorab beschriebenen Szenario und wenn der
Exit unmittelbar bevorsteht.





Aus diesem Grunde haben wir uns für Euch einmal näher mit
Literaturansichten beschäftigt, welche sich ebenfalls über die
vorab beschriebene Problematik Gedanken gemacht haben. Einen
dieser Vorschläge stellen wir Euch in dieser Folge vor.





In der heutigen Folge erfahrt Ihr:





weshalb es insbesondere bei der Gründung eines Start-ups mit
mehrere Co-Foundern Sinn macht, die Struktur von Anfang an über
Finanzholding-Gesellschaften aufzusetzen,



wieso die Zahl 7 im Steuerrecht eine besondere Rolle spielt,



warum Gesetzestexte immer Auslegungsspielräume lassen (und es
daher letztlich auf eine Abwägung zwischen Wörtern und
Gesetzeszweck ankommt) und



weshalb man besonders in diesem Fall stets Berater mit an
Bord nehmen sollte.



Bitte beachtet️: Informationen, Ansichten und Empfehlungen, die
wir in diesem Podcast teilen, sind Erfahrungen, welche wir in der
Praxis gesammelt haben. Dies schließt eine unterschiedliche oder
hiervon abweichende Handhabe in anderen Praxisgruppen oder im
Einzelfall aber nicht aus. Wenn Euch unser Podcast gefällt, dann
hinterlasst uns gerne eine 5-Sterne-Bewertung auf allen Kanälen,
wo Ihr Eure Podcasts genießt und vergesst nicht, uns zu folgen
und die Glocke zu aktivieren. Wer mehr über uns erfahren will,
findet uns über LinkedIn (und Nicole auch über Instagram): Simon
Pommer: ⁠⁠⁠linkedin.com/in/simon-pommer⁠⁠⁠ Nicole Haaf:
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⁠⁠⁠https://www.instagram.com/dr.nicole.haaf/⁠ Euer Taxitup! -
Team Nicole und Simon






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