Wölfin Gloria darf nicht abgeschossen werden - Beschluss des Oberverwaltungsgerichts unanfechtbar
Stopp der Vollziehung der Ausgenehmigung zum Abschuss von Gloria
bestätigt
4 Minuten
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Beschreibung
vor 9 Monaten
Die Wölfin Gloria, für die der Kreis Wesel im Dezember 2023 eine
bis zum 15.02.2024 befristete naturschutzrechtliche
Ausnahmegenehmigung zum Abschuss der unter strengem Artenschutz
stehenden Wölfin Gloria erteilt hat, darf weiterhin nicht
abgeschossen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute mit
drei Beschlüssen entschieden.
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