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Beschreibung
vor 8 Monaten
Für Menschen mit Behinderungen stärkt ein wegweisendes OGH Urteil
das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe.
Vorausgegangen war ein Verkehrsunfall bei dem ein Klient der
Lebenshilfe eine Straße überquert hatte ohne den Zebrastreifen zu
benutzen. In Folge wurde dieser von einem Auto erfasst und
verletzt. Das daraus entstandene Gerichtsverfahren hatte die
Frage aufgeworfen, welche Verantwortung die AssistentInnen des
Klienten tragen. Gemeinsam hatte man das Überqueren einer Straße
an einem Zebrastreifen bereits geübt. Mit dem Ergebnis, dass der
Klient Gefahren erkennen und mit ihnen umgehen kann.
In Folge des Unfalls hatte die Beifahrerin des Unfalllenkers die
Lebenshilfe Tirol auf Schadensersatz verklagt.
Wie die Lebenshilfe weiter berichtet hat das jetzt gesprochene
Urteil bestätigt, das der Klient für seine Entscheidung selbst
verantwortlich war.
Das Urteil sei eine weitreichende Bedeutung für die
Rechtsprechung in Österreich und verankert die Ziele der
UN-Behindertenrechtskonvention auch auf nationaler Ebene.
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