Psychiatrie und Psychosomatik – das sind zwei Paar Schuhe

Psychiatrie und Psychosomatik – das sind zwei Paar Schuhe

Warum die PPP-Richtlinie Kliniken für Psychosomatik in die Bredouille bringt
16 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
In der sogenannten PPP-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
geht es um die stationäre Psychosomatik und hier ganz speziell um
die Mindestvorgaben fürs Personal, die festgelegt sind. Diese
Richtlinie ist Anfang des Jahres in Kraft getreten und betrifft
alle Einrichtungen der Psychiatrie und der Psychosomatik. Genau für
die Psychosomatik hat das Bundesgesundheitsministerium dem GBA
aufgetragen, die praktische Umsetzbarkeit der Mindestvorgaben
nochmals zu prüfen. Hier sind Verbände und Kliniken aufgerufen, bis
zum Montag Stellung zu nehmen, inwieweit diese Vorgaben überhaupt
umsetzbar sind. Und dieser eigentlich auf den ersten Blick
unscheinbare Termin treibt den stellvertretenden Vorsitzenden des
Bundesverbandes der Privatkliniken und CEO der Schön-Kliniken, Dr.
Mate Ivancic, so sehr um, dass er sein Anliegen in die
Öffentlichkeit tragen möchte. Im Gespräch mit Hauke Gerlof und Anno
Fricke von der Ärzte Zeitung erläutert er, wo die Krux der
Anforderungen genau liegt und warum sich das negativ auf die
Betreuung der Patienten auswirken wird.

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