6 Fragen zur Inklusionsvereinbarung (§ 166 SGB IX)
Arbeitgeber und Schwerbehindertenvertretung treffen eine
verbindliche Inklusionsvereinbarung, so will es der
Gesetzgeber. Der Teufel steckt indes im Detail. Schon das
Zustandekommen der Inklusionsvereinbarung ist in der Praxis
oftmals...
11 Minuten
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Beschreibung
vor 10 Monaten
Arbeitgeber und Schwerbehindertenvertretung treffen eine
verbindliche Inklusionsvereinbarung, so will es der
Gesetzgeber. Der Teufel steckt indes im Detail. Schon das
Zustandekommen der Inklusionsvereinbarung ist in der Praxis
oftmals mit Konflikten verbunden. Erleben Sie das
spannende Fachgespräch zwischen den Rechtsanwälten Fabian
Baumgartner und Niklas Pastille, LL.M. und werden Sie in
Kürze zum/-r Fachmann/-frau für Fragen der betrieblichen
Inklusion.
Themen in der heutigen Folge:
Ist der Abschluss einer Inklusionsvereinbarung (§ 166 Abs. 1
SGB IX) für die Betriebspartner verpflichtend, oder nicht?
Drei Vertragspartner bei einer Inklusionsvereinbarung
Ein Blick zurück: Wo sind die „alten“
Integrationsvereinbarungen hin? Untergegangen?
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar
Schwerbehindertenvertretung: https://www.waf-seminar.de/br185
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