Geklaut! Gefasst! Gekündigt! - Diebstahl berechtigt zum Rauswurf!

Geklaut! Gefasst! Gekündigt! - Diebstahl berechtigt zum Rauswurf!

In einem aufsehenerregenden Fall beim LAG Thüringen wurde ein Schreiner fristlos entlassen, nachdem er ohne Erlaubnis Materialien aus dem Betrieb mitnahm. Trotz der betrieblichen Gewohnheit, Materialien gegen eine informelle Gebühr mitzunehmen, sah...
12 Minuten

Beschreibung

vor 11 Monaten

In einem aufsehenerregenden Fall beim LAG Thüringen wurde ein
Schreiner fristlos entlassen, nachdem er ohne Erlaubnis
Materialien aus dem Betrieb mitnahm. Trotz der betrieblichen
Gewohnheit, Materialien gegen eine informelle Gebühr mitzunehmen,
sah das Gericht in der Handlung des Schreiners einen wichtigen
Grund für die Kündigung. Wie das Gericht entschieden hat, erfahrt
ihr im heutigen Podcast!


Themen in der heutigen Folge:



Fristlose Kündigung eines Schreiners:
Entlassung aufgrund unerlaubter Mitnahme von Materialien aus
dem Betrieb, trotz vorheriger betrieblicher Gewohnheit.


Bedeutung früherer Abmahnungen:
Berücksichtigung einer bereits erfolgten Abmahnung wegen
ähnlichen Verhaltens und Zweifel an einer zukünftigen
Verhaltensänderung.


Rechtliche Bewertung der Mitnahme: Diskussion
über die Grenze zwischen betrieblicher Praxis und Diebstahl im
Kontext des Arbeitsrechts.


Offener Ausgang und Präzedenzfall: Unklarheit
über den endgültigen Ausgang des Falles und dessen mögliche
Auswirkungen auf zukünftige arbeitsrechtliche Entscheidungen.



Seminarempfehlung aus dem Podcast:


Seminar Arbeitsrecht Teil
3: https://www.waf-seminar.de/br258

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