DIE 15 FIESESTEN FRAGEN zur SBV – Was bereits Anfänger wissen müssen
Wenige Rechtsanwälte dürften in den letzten Jahren so viele
Schwerbehindertenvertretungen geschult haben wie unsere Referenten
Maja Lukac aus München und Niklas Pastille, LL. M. aus Berlin.
Gefragt, ob sie für uns die 15 wichtigsten Fragen rund um...
13 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Wenige Rechtsanwälte dürften in den
letzten Jahren so viele
Schwerbehindertenvertretungen geschult
haben wie unsere Referenten Maja Lukac
aus München und Niklas Pastille, LL. M.
aus Berlin. Gefragt, ob sie für uns die
15 wichtigsten Fragen rund um die
Vertrauensperson der schwerbehinderten
Menschen (§ 177 Abs. 1 SGB IX) in einem
Podcast beantworten könnten, haben sich
die beiden nicht lange bitten lassen.
Hören Sie gleich rein und sichern Sie
sich das geballte Praxiswissen zweier
engagierter Paragrafenreiter des
Schwerbehindertenarbeitsrechts.
Themen in der heutigen Folge:
Richtig oder falsch? Die Schwerbehindertenvertretung
ist eine Ein-Personen-Vertretung mit einem oder mehreren
stellvertretenden Mitgliedern (§ 177 Abs. 1 SGB IX).
Richtig oder falsch? Wenn es kein stellvertretendes
Mitglied gibt, müssen im Bedarfsfall neue
stellvertretende Mitglieder nachgewählt werden, gemäß den
allgemeinen Regeln der Wahlordnung zur
Schwerbehindertenvertretung.
Richtig oder falsch? Die Wahlverfahren (vereinfacht
oder formell) hängen von gesetzlichen Voraussetzungen ab,
insbesondere in Betrieben mit weniger als 50
wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen.
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar SBV Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br221
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