Kann der Arbeitgeber eine Homeoffice-Vereinbarung rückgängig machen?
In den letzten zwei Jahren sind Homeoffice-Vereinbarungen
coronabedingt stark in Mode gekommen. Vielfach haben Arbeitgeber
(mehr oder weniger freiwillig) mit ihren Arbeitnehmer,
Homeoffice-Vereinbarungen abgeschlossen. In einem kürzlich vom LAG
Hamm...
21 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
In den letzten zwei Jahren sind Homeoffice-Vereinbarungen
coronabedingt stark in Mode gekommen. Vielfach haben Arbeitgeber
(mehr oder weniger freiwillig) mit ihren Arbeitnehmer,
Homeoffice-Vereinbarungen abgeschlossen. In einem kürzlich vom
LAG Hamm entschiedenen Fall klagte ein Mitarbeiter gegen die von
seinem Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung seiner
„Zusatzvereinbarung über die Tätigkeit im Homeoffice“. Der
Arbeitgeber wollte damit den Ort der Arbeitsleistung wieder in
den Betrieb „zurückverlegen“. Ob eine solche „Teilkündigung“ von
einzelnen Arbeitsbedingungen möglich ist, erfahrt ihr im heutigen
Podcast zusammen mit den Rechtsanwälten Susanne Suttner und
Tobias Gerlach.
Themen in der heutigen Folge:
Homeoffice Vereinbarung – braucht es hierfür eine eigene
vertragliche Regelung?
Kann ein Arbeitgeber eine solche „Zusatzvereinbarung“ einfach
wieder kündigen?
Welche Voraussetzungen müssen bestehen?
Entscheidung des LAG Hamm
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Arbeitsrecht Teil
2: https://www.waf-seminar.de/br129
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