Kita-KIGa-Streik-Wohin mit dem Kind?
Ob Arbeitnehmer bei einem Kita/Kiga-Streik einen Anspruch auf
Freistellung haben, um ihre Kinder zu betreuen, ist eine oft
diskutierte Frage. Es gibt verschiedene gesetzliche Regelungen und
arbeitsrechtliche Bestimmungen, die in diesem Zusammenhang...
22 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Ob Arbeitnehmer bei einem Kita/Kiga-Streik einen Anspruch auf
Freistellung haben, um ihre Kinder zu betreuen, ist eine oft
diskutierte Frage. Es gibt verschiedene gesetzliche Regelungen
und arbeitsrechtliche Bestimmungen, die in diesem Zusammenhang
relevant sind. Letztendlich hängt die Antwort auf diese Frage von
verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem konkreten
Arbeitsvertrag, den Tarifverträgen oder der Art des Streiks. Im
Podcast klären die Anwälte Patrick Dirksmeier und Sandra Becker
die Frage.
Themen in der heutigen Folge:
Ggf. Anspruch auf Sonderurlaub gem. § 616 BGB
Ansonsten Urlaubstag nehmen, Gleitzeit/wenn vorhanden
Home-Office nutzen
Als BR vorschlagen: Eltern-Kind-Zimmer im Betrieb einrichten
Seminarempfehlung aus dem
Podcast:Arbeitsrecht kompakt Teil
1: https://www.waf-seminar.de/br153
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