Sind Minijobber Arbeitskräfte zweiter Klasse?

Sind Minijobber Arbeitskräfte zweiter Klasse?

Bei einem Rettungsdienst zahlte der Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten Rettungsassistenten 17 Euro brutto pro Stunde, dort eingesetzte Minijobber bekamen jedoch nur 12 Euro brutto pro Stunde. Das beklagte Unternehmen meinte, fünf Euro weniger...
10 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Bei einem Rettungsdienst zahlte der Arbeitgeber
vollzeitbeschäftigten Rettungsassistenten 17 Euro brutto pro
Stunde, dort eingesetzte Minijobber bekamen jedoch nur 12 Euro
brutto pro Stunde. Das beklagte Unternehmen meinte, fünf Euro
weniger Stundenlohn für Minijobber als für Vollzeitkräfte sei ok,
weil man mit letzteren angeblich besser planen könne. Die Klage
ging bis vor das Bundesarbeitsgericht. W.A.F. Fachreferentin
Sandra Becker und Rechtsanwältin Maja Lukac diskutieren im
heutigen Podcast das brandaktuelle Urteil des BAG.


Themen in der heutigen Folge:


Neues vom BAG (Urt. V. 18.01.2023, Az. 5 AZR 108/22)

Diskriminierung von Minijobbern?

Geringfügig Beschäftige = Teilzeitbeschäftigte?

Gleichbehandlung laut Teilzeitbefristungsgesetz



Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar
Arbeitsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br128

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