Teure Reisen, Dienstwagen, Champagner in rauen Mengen – welche Benefits darf ein Betriebsratsvorsitzender beanspruchen?
Ein Betriebsratsvorsitzender klagt gegen einen Arbeitgeber, weil er
ihm den Dienstwagen abnimmt. Wie das Gericht entschieden hat und
wie insgesamt Vergünstigungen für Betriebsräte von Gerichten
gesehen werden, erläutern die Rechtsanwälte Niklas...
23 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Ein Betriebsratsvorsitzender klagt gegen einen Arbeitgeber, weil
er ihm den Dienstwagen abnimmt. Wie das Gericht entschieden hat
und wie insgesamt Vergünstigungen für Betriebsräte von Gerichten
gesehen werden, erläutern die Rechtsanwälte Niklas Pastille und
Ansgar Dittmar in diesem Podcast.
Themen in der heutigen Folge:
Kläger ist BR-Vorsitzender seit 1996. Erst voll freigestellt,
dann nach § 37 Abs. 2 BetrVG.
Alles, was zu der Bewältigung seiner ehrenamtlichen Aufgaben
als Betriebsrat notwendig ist kann der Br fordern
Alles was dem persönlichen Vorteil, aber nicht der BR-Arbeit
zugute kommt, steht dem BR nicht zu. Das ist ein Dienstwagen zur
privaten Nutzung, wenn er nicht zu dem Kreis der Berechtigten
gehört, das gilt für teure Reisen und für Champagner in rauen
Mengen. All das fällt unter das Begünstigungsverbot des § 78
BetrVG.
Seminarempfehlung aus dem Podcast:Webinar
Betriebsverfassungsrecht 1: https://www.waf-seminar.de/on163
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