Leiharbeit – aber wie lange?

Leiharbeit – aber wie lange?

Bei einer vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kann in einem Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche abweichend von der gesetzlich zulässigen Dauer von 18 Monaten eine andere Überlassungshöchstdauer vereinbart werden. Diese...
8 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Bei einer vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kann in einem
Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche
abweichend von der gesetzlich zulässigen Dauer von 18 Monaten
eine andere Überlassungshöchstdauer vereinbart werden. Diese ist
auch für den überlassenen Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber
(Verleiher) unabhängig von deren Tarifgebundenheit maßgebend.
Mehr zum Urteil im heutigen Podacst zusammen mit den
Rechtsanwälten Maja Lukac und Arne Schrein.


Themen in der heutigen Folge:


Leiharbeitnehmerüberlassung

Überlassungshöchstdauer



Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar
Betriebsverfassungsrecht Teil 2:
https://www.waf-seminar.de/br164
Seminar Arbeitsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br128

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