Her mit der Online-Betriebsversammlung!

Her mit der Online-Betriebsversammlung!

(Fast) alle haben sie vermisst: § 129 BetrVG ist wieder da und damit auch die „digitale“ Betriebsversammlung. Jetzt kommt sie zurück – allerdings nicht für immer. Auch hat der Betriebsratsvorsitzende bei der Durchführung von...
11 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

(Fast) alle haben sie vermisst: § 129 BetrVG ist wieder da und
damit auch die „digitale“ Betriebsversammlung. Jetzt kommt sie
zurück – allerdings nicht für immer. Auch hat der
Betriebsratsvorsitzende bei der Durchführung von
Betriebsversammlungen per Video-bzw. Telefonkonferenz das eine
oder andere zu bedenken. W.A.F.-Fachreferentin Sandra Becker und
Rechtsanwalt Niklas Pastille kennen alle Details zur Rückkehr der
Online-Betriebsversammlung.


Themen in der heutigen Folge:


So viel ist klar: Online-Betriebsversammlungen kehren zurück!

DAS sagt das Gesetz (§ 129 BetrVG neu): Unter DIESEN
Bedingungen darf digital getagt werden

„Aus die Maus“: Am 7. April 2023 ist endgültig SCHLUSS

Zusammengefasst: Worauf Betriebsratsvorsitzende jetzt achten
müssen



Seminarempfehlung aus dem Podcast:Webinar
Online-Betriebsversammlungen: https://www.waf-seminar.de/on513

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