Wenn der Jahresurlaub verjährt! – Oder auch nicht...
Nimmt ein Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub nicht im laufenden
Kalenderjahr, muss der Arbeitgeber ihn über das mögliche Erlöschen
informieren. Soweit so gut. Der Anspruch auf Resturlaubstage aus
Vorjahren verjährt nicht einfach so nach drei Jahren,...
20 Minuten
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vor 2 Jahren
Nimmt ein Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub nicht im laufenden
Kalenderjahr, muss der Arbeitgeber ihn über das mögliche
Erlöschen informieren. Soweit so gut. Der Anspruch auf
Resturlaubstage aus Vorjahren verjährt nicht einfach so nach drei
Jahren, wie es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Deutschland
eigentlich vorsieht. Die Verjährungsfrist beginnt erst dann zu
laufen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über das mögliche
Erlöschen informiert hat. Mehr zu diesem Thema erklären euch
heute die beiden Rechtsanwälte Arne Schrein und Niklas Pastille.
Themen in der heutigen Folge:
Der Anspruch auf Resturlaub laut BGB
Verfällt der Resturlaub nach drei Jahren?
Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar
Arbeitsrecht teil 1: https://www.waf-seminar.de/br128
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