Neues IfSchG - Testpflicht am Arbeitsplatz
Neues IfSchG - Testpflicht am Arbeitsplatz
13 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Seit 24.11.2021 gilt ein neues Infektionsschutzgesetz vorerst bis
19.03.22.
Themen in der heutigen Folge:
3G am Arbeitsplatz (geimpft, genesen, getestet (Antigen-Test
höchst. 24 Std. alt)
Arbeitnehmer: Vorlagepflicht (bei Verweigerung? Abmahnung und
keine Entgeltfortzahlung)
Arbeitgeber: Kontrollpflicht (Vorlage: ggü.
Gesundheitsbehörden)
Wer trägt die Kosten der Tests?
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