Neues IfSchG - Testpflicht am Arbeitsplatz

Neues IfSchG - Testpflicht am Arbeitsplatz

Neues IfSchG - Testpflicht am Arbeitsplatz
13 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Seit 24.11.2021 gilt ein neues Infektionsschutzgesetz vorerst bis
19.03.22.


Themen in der heutigen Folge:


3G am Arbeitsplatz (geimpft, genesen, getestet (Antigen-Test
höchst. 24 Std. alt)



Arbeitnehmer: Vorlagepflicht (bei Verweigerung? Abmahnung und
keine Entgeltfortzahlung)


Arbeitgeber: Kontrollpflicht (Vorlage: ggü.
Gesundheitsbehörden)

Wer trägt die Kosten der Tests?

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