Trotz "Rotzlappenbefreiung" fristlose Kündigung wegen Maskenverweigerung!

Trotz "Rotzlappenbefreiung" fristlose Kündigung wegen Maskenverweigerung!

Trotz "Rotzlappenbefreiung" fristlose Kündigung wegen Maskenverweigerung!
8 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Das Arbeitsgericht Köln hat die außerordentliche Kündigung eines
Servicetechnikers für wirksam befunden, die der Arbeitgeber
aufgrund des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes nach
erfolgloser Abmahnung ausgesprochen hat. Unsere Fachreferenten
Lina Goldbach und Fabian Baumgartner klären euch auf!


Themen in der heutigen Folge:


Und das trotz Attest! Sind denn nun Atteste nichts mehr wert?

Das kann man nicht verallgemeinern!



Seminarempfehlung aus dem Podcast:


Arbeitsrecht Teil 3: https://www.waf-seminar.de//br258


Webinar Arbeitsrecht Teil 3: https://www.waf-seminar.de/on258

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