BAG sagt: Arbeitgeber muss im BEM genau hinschauen! | BetriebsratHEUTE

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8 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren

Beim betrieblichen Eingliederungsmanagement kommt es auch auf die
konkrete inhaltliche Ausgestaltung an. Es geht also nicht nur um
die Frage „Gebemmt oder nicht gebemmt“. Sondern auch darum,
wie„gebemmt" worden ist, insbesondere: Wie intensiv.


Themen in der heutigen Folge:


Wie intensiv muss der AG im BEM mit dem Beschäftigten nach
einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit suchen?

Muss der AG darlegen, aus welchen Gründen eine
Weiterbeschäftigung nicht in Betracht kommt?

Muss der AG im BEM auch eigene Vorschläge unterbreiten?

Welche Änderungs- und Anpassungsmöglichkeiten müssen wie
umfassend im BEM erörtert werden? Und was geschieht, wenn das
nicht erfolgt?



Weitere Informationen zum Thema:


Urteil vom BAG 
https://www.betriebsrat.com/urteil/16223/385075/bag-7-azr-100-19

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