Haftet der Arbeitnehmer bei Datenschutzverstößen?

Haftet der Arbeitnehmer bei Datenschutzverstößen?

In der heutigen Episode beschäftigen wir uns mit der Frage, ob bei einem Datenschutzverstoß ein Bußgeld auch direkt gegen einen Arbeitnehmer verhängt werden kann und ob möglicherweise sogar dem Betroffenen ein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber diesen A
12 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Episode 4: Haftet ein Arbeitnehmer bei Verstößen gegen den
Datenschutz?Inhalt: 

Eine Frage die mir als Datenschutzbeauftragter recht häufig
gestellt wird ist die Frage, ob ein Arbeitnehmer bei einem
Datenschutzverstoß ein Bußgeld seitens der Aufsichtsbehörde
befürchten muss oder gar einen Schadenersatz zu leisten hat.


Die Fragesteller haben meistens auch schon eine Meinung dazu: Die
einen sind der Meinung, dass der Mitarbeiter nicht haftet, da er
ja gar kein Datenschutzexperte ist. Die anderen glauben, dass das
Unternehmen ja nicht schuld sein kann wenn der Mitarbeiter einen
Datenschutzverstoß begeht. 


Aber wie sieht es wirklich aus? In der heutigen Episode
betrachten wir uns einmal ob bzw. wann ein Arbeitnehmer selbst
Adressat eines Bußgeldes seitens der Aufsichtsbehörden sein
könnte und ob er bei einem Verstoß möglicherweise auch
Schadenersatzpflichtig gegenüber dem Betroffenen ist.
Links zu Quellen:

Tätigkeitsbericht 2019 des LfDI Baden-Württemberg

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