BetriebsratHEUTE - Arbeitsverweigerung wegen Datenschutz: Geht das?
Wann können Sie als AN zulässigerweise Ihre Arbeit verweigern wenn
der AG über die Stränge schlägt?
14 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Wann können Sie als Arbeitnehmer zulässigerweise Ihre Arbeit
verweigern, wenn der Arbeitgeber über die Stränge schlägt?
Die Themen für heute:
Arbeitsverweigerung in Berufung auf den Datenschutz kann zur
fristlosen Kündigung führen (BAG, Urt. v. 17.11.2016, Az. 2 AZR
730/15)
Datenerfassung in Dienstfahrzeugen rechtswidrig (BDSG, ArbG
Heilbronn, Urt. v. 30.01.2019, Az. 2 Ca 360/18)
Zeiterfassung mittels Fingerprint ohne Einwilligung
unzulässig (ArbG Berlin, Urt. v. 16.10.2019, Az. 19 Ca 5451/19)
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