Der twitternde Betriebsrat

Der twitternde Betriebsrat

Der Betriebsrat darf längst nicht alles an die Öffentlichkeit bringen, was er möchte...
9 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren

Der Betriebsrat darf längst nicht alles an die Öffentlichkeit
bringen, was er möchte.


Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 06.12.2018,
Az.: 5 TaBV 107/17


Die Themen für heute:


Was war der Fall?

Die Entscheidung des Gerichts

Fazit

Kommentare (0)

Lade Inhalte...
15
15
:
: