BetriebsratHEUTE - Geld verdienen mit dem AGG - Geht das?
Ist es möglich mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Geld zu
verdienen?
16 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Ist es möglich mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Geld
zu verdienen?
So lautet wahrscheinlich das Geschäftsmodell eines 45-jährigen
Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Gegen ihn und seinen Bruder wird
momentan ein Strafprozess wegen Betrugs geführt.
Die Themen für Heute:
Wenn etwas arbeitsrechtlich erlaubt ist, kann es
strafrechtlich nicht verboten sein
Arbeitsrechtlich sind Schadensersatzklagen nach dem AGG
möglich, wenn der Arbeitgeber gegen das Benachteiligungsverbot
verstoßen hat
Das Benachteiligungsverbot nach § 7 AGG
Höhe des Schadensersatzanspruchs nach § 15 AGG
Was hat der Betriebsrat mit Stellenausschreibungen zu tun?
Allgemeine Überwachungsfunktion nach § 80 Abs. 1 Nr. 1
Zustimmung verweigern nach § 99 Abs. 2 Nr. 1
Interne Stellenausschreibungen nach § 93 verlangen
Betriebsräte sollten mit dem Arbeitgeber gemeinsam dafür
sorgen, dass nicht gegen das AGG verstoßen wird
"Diskriminierungs-Klassiker" in Stellenausschreibungen
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