BetriebsratHEUTE - Streik bei Amazon: Was Gewerkschaften im Unternehmen dürfen
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ver.di auf von
Amazon gepachteten Parkplätzen Streikposten aufstellen durfte.
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vor 6 Jahren
Das Bundesarbeitsgericht (BAG Urt. v. 20.11.2018, 1 AZR 189/17)
hat entschieden, dass ver.di auf von Amazon gepachteten
Parkplätzen Streikposten aufstellen durfte. Eine solche Aktion
kann – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten – mangels anderer
Mobilisierungsmöglichkeiten auch auf dem Firmenparkplatz des
bestreikten Arbeitgebers zulässig sein
Wir klären heute auf, welche Rechte hat eine im Betrieb
vertretene Gewerkschaft.
Die Themen für Heute:
Was ist passiert?
Was macht die Entscheidung so besonders?
Was darf die Gewerkschaft: rechtliche Grundlagen und Grenzen
Was ist eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft?
Zusammenarbeit Betriebsrat und Gewerkschaft
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