Sind ärztliche Untersuchungen der Mitarbeiter zulässig?

Sind ärztliche Untersuchungen der Mitarbeiter zulässig?

Kann die beharrliche Verweigerung des Arbeitnehmers an einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung seiner Arbeitsfähigkeit mitzuwirken, ein außerordentlicher Kündigungsgrund nach § 626 BGB sein?
11 Minuten

Beschreibung

vor 6 Jahren

Kann die beharrliche Verweigerung des Arbeitnehmers an einer
ärztlichen Untersuchung zur Feststellung seiner Arbeitsfähigkeit
mitzuwirken, ein außerordentlicher Kündigungsgrund nach § 626 BGB
sein?


In dieser Folge lernen Sie


Ist man als Arbeitnehmer zu ärztlichen Untersuchungen auf
Verlangen des Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet?

Was war die Besonderheit in unserem Fall?

Woraus ergibt sich der Kündigungsgrund?

Was kann der Betriebsrat in solchen Fällen tun?

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