Neue DSGVO - Datenschutzfolgeabschätzung einfach erklärt

Neue DSGVO - Datenschutzfolgeabschätzung einfach erklärt

Neu für Unternehmen ist in der DSGVO die Notwendigkeit einer Datenschutzfolgeabschätzung. Diese ist in Art. 35 der Verordnung geregelt. Durchzuführen ist sie immer dann, wenn ein Datenverarbeitungsverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit ein hohes Risiko
10 Minuten

Beschreibung

vor 6 Jahren

Neu für Unternehmen ist in der DSGVO die Notwendigkeit einer
Datenschutzfolgeabschätzung. Diese ist in Art. 35 der Verordnung
geregelt. Durchzuführen ist sie immer dann, wenn ein
Datenverarbeitungsverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit ein
hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen birgt.

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