Kein Problem mit „Big Brother“? Die Überwachung „ins Blaue hinein“
In dieser Folge geht es um "Big Brother und kein Problem damit?"
Wie kann es sein, dass der Arbeitgeber Überwachungsmaßnahmen immer
wieder durchbekommt?
13 Minuten
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Beschreibung
vor 7 Jahren
In dieser Folge geht es um "Big Brother und kein Problem damit?"
Wie kann es sein, dass der Arbeitgeber Überwachungsmaßnahmen
immer wieder durchbekommt?
In dieser Folge lernen Sie
Nicht gerade eine Herzensangelegenheit: Der Datenschutz im
Betrieb (Arbeitgeber- und Betriebsratserwartungen) (ab 01:14 Min)
Der aktuelle Fall (Bundesarbeitsgericht): 2 AZR 681/16 (ab
02:50 Min)
„Zweifelsfrei überführt“: Muss der Arbeitnehmer Beweise gegen
sich gelten lassen – bei offener Überwachung? Bei heimlicher
Überwachung? (ab 04:00 Min)
BAG-Rechtsprechung im Lichte des kommenden EU-Datenschutzes:
Die Überwachung „ins Blaue hinein“ (Verwendung eines Keyloggers)
(ab 04:35 Min)
Was erlaubt ist (und was nicht): Stichprobenartige
Überwachung, anlassbezogene Überwachung, heimliche Überwachung,
„zweckfreie“ Überwachung (ab 05:22 Min)
Noch einmal: Zur Bedeutung der „Einwilligung“ in
Überwachungsmaßnahmen – Gilt die Losung „unterschrieben ist
unterschrieben“? (ab 05:40 Min)
Fazit für Arbeitnehmer und Betriebsräte: Totalüberwachung ist
(immer) unzulässig! (ab 06:40 Min)
Was tun? „Hausaufgaben“ für Betriebsräte mit
„Überwachungsallergie“ (ab 07:34 Min)
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