Update "Ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung?" - Deutscher Ärztetag streicht § 16 Satz 3 MBO-Ä
Der Deutsche Bundestag debattiert in einer zweiei…
26 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Der Deutsche Bundestag debattiert in einer zweieinhalbstündigen
Sitzung über eine Regelung der Suizidbeihilfe, Jens Spahn legt den
Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor und der
Deutsche Ärztetag streicht Satz 3 aus § 16 MBO-Ä, der Ärzten die
Hilfe zur Selbsttötung bisher untersagte. Der (ärztlich)
assistierte Suizid ist nun auch in Deutschland erlaubt - ohne dass
ein Gesetz die Voraussetzungen regelt. Jedenfalls muss der
Entschluss zur Selbsttötung freiverantwortlich sein - der
Suizidwillige also einwilligungsfähig und der Suizidwunsch
gefestigt. Was das bedeutet, darüber sprechen wir in dieser
Podcast-Folge.
Sitzung über eine Regelung der Suizidbeihilfe, Jens Spahn legt den
Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor und der
Deutsche Ärztetag streicht Satz 3 aus § 16 MBO-Ä, der Ärzten die
Hilfe zur Selbsttötung bisher untersagte. Der (ärztlich)
assistierte Suizid ist nun auch in Deutschland erlaubt - ohne dass
ein Gesetz die Voraussetzungen regelt. Jedenfalls muss der
Entschluss zur Selbsttötung freiverantwortlich sein - der
Suizidwillige also einwilligungsfähig und der Suizidwunsch
gefestigt. Was das bedeutet, darüber sprechen wir in dieser
Podcast-Folge.
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