Beratung für Heilberufe Folg: 108 - Insolvenz AVP – Ein Ruck geht durch Deutschlands Apotheken

Beratung für Heilberufe Folg: 108 - Insolvenz AVP – Ein Ruck geht durch Deutschlands Apotheken

Beratung für Heilberufe Folg: 108 - Insolvenz AVP – Ein Ruck geht durch Deutschlands Apotheken
13 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren

Beratung für Heilberufe Folg: 108 - Insolvenz AVP – Ein Ruck
geht durch Deutschlands Apotheken





Was lange kaum möglich schien ist vor einigen Wochen geschehen.
Ein Abrechnungszentrum für Apotheken geht in die Insolvenz.





Sicherlich haben alle betroffenen Apotheken hierauf bereits
reagiert / reagieren müssen. Aber wie hoch werden die Chancen
eingeschätzt, dass die fehlenden Abrechnungsgelder, die teilweise
zu erheblichen finanziellen Krisen führen, bei den Apotheken
ankommen? 





Dies besprechen wir heute mit dem Insolvenzverwalter Herrn Dr.
Florian Linkert (BBL Rechtsanwälte).





Besonderheit: Viele Apotheken haben lt. Einschätzung von Herrn
Dr. Linkert nicht nur einen einzelnen Vertrag mit der AvP
geschlossen, sondern mehrere und dann noch unterschiedliche, die
alle zu überprüfen sind. Einige Verträge machen wohl eine
Aussonderung der Abrechnungsgelder möglich. Allerdings dämpft
Herr Dr. Linkert aufgrund der Komplexität des Gesamtverfahrens,
auch in diesen Fällen die Hoffnung auf eine schnelle
Auszahlung. 





Die Zeiträume bis zur Klärung / Auszahlung von Ansprüchen
gegenüber der AvP werden heute zwischen einigen Monaten bis zu 2
Jahren gehandelt. Sicher ist hier aber nichts. Auch die Höhe von
Auszahlungen bzw. sog. Quoten sind heute noch rein spekulativ.





Wie aber gehen die betroffenen Apotheken mit den teilweise
erheblichen Liquiditätslücken um?





Neben der klassischen Bankfinanzierung, die bei guter oder
solider Bonität der Apotheken bzw. deren InhaberInnen fast immer
möglich ist, beschreibt Herr Dr. Linkert die freie
Verhandlungsmöglichkeit mit den Gläubigern. Denn leider sind ja
heute nicht mehr alle Apotheken krisenfrei und die AvP-Pleite
verschärft die Situation nochmals erheblich. 





Diese Verhandlungsmöglichkeit wird ab dem 01.01.2021 durch das
sog. StaRug (Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz)
unterstützt. „Verhandlungen mit den Gläubigern“, das hört sich
spannend an, ist aber auch nicht ganz einfach gemacht, da es vor
allem einen klaren Plan benötigt, der von 75% Gläubiger
akzeptiert wird. Dazu aber mehr in 14 Tagen.


 


Gute Gedanken wünscht Ihnen 





Ihr Michael Brüne


 
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