Beratung für Heilberufe Folge 99: Scheinselbständigkeit – wie können Sie diese vermeiden?
Scheinselbständigkeit – wie können Sie diese vermeiden?
14 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Haben Sie schon einmal einen Vertretungsarzt / ärztin oder
Apotheker/in angestellt? Die Frage, die sich bei diesen Fällen
immer häufiger stellt ist, ob der/die Freiberufler/in selbständig
oder angestellt tätig geworden ist. Bei negativer Beantwortung
dieser Frage droht Ihnen erheblicher finanzieller Ärger.
Rechtsanwalt Dietmar Sedlaczek erläutert in unserem Interview, dass
vor allem die Eingliederung der/die Kollegen*innen in den
Betriebsablauf ein wichtiges Kriterium zur Feststellung eines
sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis darstellt.
Dies ist bereits gegeben, wenn Ihre Vertretung z.B. durch feste
Behandlungs- oder Öffnungszeiten in Praxis oder Apotheke
eingebunden ist. Ihr Risiko beläuft sich auf die Nachzahlung von
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen in die Sozialversicherung,
bis zu 4 Kalenderjahren. Dies kann lt. Herrn Sedlaczek, je nach
Sachlage, bis zu 50.000 € ausmachen. Aber wie können Sie sich
schützen? Was ist zu tun, um Überraschungen zu vermeiden? Hören Sie
unser heutiges Interview mit Herrn Sedlaczek. Hieraus können Sie
hoffentlich einige Anregungen mitnehmen, um fatale finanzielle
Risiken zu vermeiden. Gute Gedanken wünscht Ihnen – wie immer - Ihr
Michael Brüne Folge direkt herunterladen
Apotheker/in angestellt? Die Frage, die sich bei diesen Fällen
immer häufiger stellt ist, ob der/die Freiberufler/in selbständig
oder angestellt tätig geworden ist. Bei negativer Beantwortung
dieser Frage droht Ihnen erheblicher finanzieller Ärger.
Rechtsanwalt Dietmar Sedlaczek erläutert in unserem Interview, dass
vor allem die Eingliederung der/die Kollegen*innen in den
Betriebsablauf ein wichtiges Kriterium zur Feststellung eines
sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis darstellt.
Dies ist bereits gegeben, wenn Ihre Vertretung z.B. durch feste
Behandlungs- oder Öffnungszeiten in Praxis oder Apotheke
eingebunden ist. Ihr Risiko beläuft sich auf die Nachzahlung von
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen in die Sozialversicherung,
bis zu 4 Kalenderjahren. Dies kann lt. Herrn Sedlaczek, je nach
Sachlage, bis zu 50.000 € ausmachen. Aber wie können Sie sich
schützen? Was ist zu tun, um Überraschungen zu vermeiden? Hören Sie
unser heutiges Interview mit Herrn Sedlaczek. Hieraus können Sie
hoffentlich einige Anregungen mitnehmen, um fatale finanzielle
Risiken zu vermeiden. Gute Gedanken wünscht Ihnen – wie immer - Ihr
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