Beratung für Heilberufe Folge 101 - Mindestlohn - Was hat sich seit Einführung im Jahr 2015 getan?
Mindestlohn - Was hat sich seit Einführung im Jahr 2015 getan?
10 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Heute beleuchten wir gemeinsam mit Herrn Dr. Uwe Schlegel,
Rechtsanwalt der ETL-Rechtsanwälte, was sich beim Mindestlohn seit
Einführung im Jahr 2015 getan hat. Kurz um: die Gesundheitsbranche
geht gut mit diesem Thema um, aber insbesondere bei so genannten
450 €-Jobs ist Vorsicht angeraten. - Zum einen besteht eine
konkrete Aufzeichnungspflicht, der nachgekommen werden muss mit
Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit. - Sofern die Zeiten zu
großzügig, zum Beispiel mit glatten Anfangs- und Endzeiten, notiert
und so genannte Rüstzeiten nicht berücksichtigt werden könnte dies
im Rahmen einer Prüfung zu einer Überschreitung des Zeitbudgets
führen. Hierdurch besteht das Risiko, dass ein so genannter
Mini-Job zu einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis
wird. - Zum 1.1.2019 gab es eine Anpassung des Stundensatzes von
8,84 € auf 9,19 €. Über Änderungsvereinbarungen zum Arbeitsvertrag
müssen entweder die bestehenden Vergütungsregelungen oder die
Arbeitszeit angepasst werden. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim
Hören und gute Erkenntnisse! Michael Brüne Beratung für Heilberufe
Folge direkt herunterladen
Rechtsanwalt der ETL-Rechtsanwälte, was sich beim Mindestlohn seit
Einführung im Jahr 2015 getan hat. Kurz um: die Gesundheitsbranche
geht gut mit diesem Thema um, aber insbesondere bei so genannten
450 €-Jobs ist Vorsicht angeraten. - Zum einen besteht eine
konkrete Aufzeichnungspflicht, der nachgekommen werden muss mit
Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit. - Sofern die Zeiten zu
großzügig, zum Beispiel mit glatten Anfangs- und Endzeiten, notiert
und so genannte Rüstzeiten nicht berücksichtigt werden könnte dies
im Rahmen einer Prüfung zu einer Überschreitung des Zeitbudgets
führen. Hierdurch besteht das Risiko, dass ein so genannter
Mini-Job zu einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis
wird. - Zum 1.1.2019 gab es eine Anpassung des Stundensatzes von
8,84 € auf 9,19 €. Über Änderungsvereinbarungen zum Arbeitsvertrag
müssen entweder die bestehenden Vergütungsregelungen oder die
Arbeitszeit angepasst werden. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim
Hören und gute Erkenntnisse! Michael Brüne Beratung für Heilberufe
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