Beratung für Heilberufe Folge 102: Urlaubsregelung für Mitarbeiter*innen
Urlaubsregelung für Mitarbeiter*innen
12 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Eigentlich ist es doch ganz einfach: 25 Tage Urlaub bei einer 5
Tage-Woche bedeuten: 5 Wochen Urlaub für Ihre*n Mitarbeiter*in.
Soweit so gut…. aber wenn es so einfach wäre…. Grundsatz:
Urlaubsansprüche entstehen durch die Existenz eines Arbeitsvertrags
und nicht durch die erbrachte Arbeitsleistung. 1. Also erwerben
z.B. auch Langzeitkranke und u.a. auch Mitarbeiter*innen in der
Elternzeit Urlaubsansprüche in ihrer Abwesenheit. 2. Auch, wenn der
Verfall von Urlaubstagen ab dem 31.03. des Folgejahres im Vertrag
geregelt ist, reicht das nicht aus. Der/die Mitarbeiter*in muss vom
AG so rechtzeitig (ca. 3 Monate vorher) an den drohenden Verfall
erinnert werden, dass der Resturlaub bis zum 31.03. genommen werden
muss. 3. Eine schriftliche vom Arbeitnehmer gegengezeichnete
Information ist zum Nachweis wichtig, um die Information an den AN
nachzuweisen. Dies ist insbesondere bedeutend bei erworbenem Urlaub
z.B. in der Elternzeit, Krankheit etc., um die Verjährungsfrist
nicht noch ein weiteres Jahr zu verlängern. Ein wieder spannendes
Thema rund um die Mitarbeiterbindung, denn jeder vermiedene
Konflikt ist eine Bindungsmaßnahme, des wichtigsten Potenzials
Ihrer Apotheke oder Praxis. Herzliche Grüße Michael Brüne Folge
direkt herunterladen
Tage-Woche bedeuten: 5 Wochen Urlaub für Ihre*n Mitarbeiter*in.
Soweit so gut…. aber wenn es so einfach wäre…. Grundsatz:
Urlaubsansprüche entstehen durch die Existenz eines Arbeitsvertrags
und nicht durch die erbrachte Arbeitsleistung. 1. Also erwerben
z.B. auch Langzeitkranke und u.a. auch Mitarbeiter*innen in der
Elternzeit Urlaubsansprüche in ihrer Abwesenheit. 2. Auch, wenn der
Verfall von Urlaubstagen ab dem 31.03. des Folgejahres im Vertrag
geregelt ist, reicht das nicht aus. Der/die Mitarbeiter*in muss vom
AG so rechtzeitig (ca. 3 Monate vorher) an den drohenden Verfall
erinnert werden, dass der Resturlaub bis zum 31.03. genommen werden
muss. 3. Eine schriftliche vom Arbeitnehmer gegengezeichnete
Information ist zum Nachweis wichtig, um die Information an den AN
nachzuweisen. Dies ist insbesondere bedeutend bei erworbenem Urlaub
z.B. in der Elternzeit, Krankheit etc., um die Verjährungsfrist
nicht noch ein weiteres Jahr zu verlängern. Ein wieder spannendes
Thema rund um die Mitarbeiterbindung, denn jeder vermiedene
Konflikt ist eine Bindungsmaßnahme, des wichtigsten Potenzials
Ihrer Apotheke oder Praxis. Herzliche Grüße Michael Brüne Folge
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