Beratung für Heilberufe Folge 70: Internetrecht: Bewertungsportale & Urheberrecht

Beratung für Heilberufe Folge 70: Internetrecht: Bewertungsportale & Urheberrecht

Beschreibung

vor 10 Jahren
Der Auftritt im Internet ist für Mediziner kaum noch verzichtbar –
umso besser, wenn man sich rechtlich auf sicherem Terrain bewegt.
Darum besucht einmal mehr die IT-Rechtsanwältin Friederike Lemme
aus Berlin unsere Sendung und gibt wichtige Tipps zum Thema. Es
gibt nichts, was mehr Vertrauen schafft als eine Empfehlung von
einem guten Freund. Aber nicht immer haben unsere Freunde Rat.
Darum wurden schon lange Produktberichte ins Internet verlagert –
und damit auch Vertrauen. Zwar sind es nicht Berichte von guten
Freunden, die wir dort lesen, sondern im Grunde eine anonyme,
unbekannte Masse – und dennoch vertrauen ihr die meisten Menschen.
Darum sind Bewertungsportale für Mediziner längst keine Neuigkeit
mehr, man muss sich als Arzt oder Apotheker schon länger damit
befassen, anonym bewertet zu werden. Und da gibt es manchmal Streit
oder Unklarheiten. - Inwiefern dürfen Sie mit solchen Bewertungen
werben? Wo fängt das Urheberrecht an? - Was passiert, wenn eine
negative Äußerung gemacht wurde, gegen die Sie sich wehren wollen?
Doch die Bewertungsplattformen „draußen im Internet“ sind längst
nicht alles. Viele haben längst eine eigene Homepage und suchen
Informationen, Inhalte, Bilder – neudeutsch „Content“ – mit denen
sie ihre Präsenzen attraktiv gestalten. Was aber ist genau erlaubt?
Wo kann man sich die Arbeit erleichtern? Wo begibt man sich in die
Gefahr, abgemahnt zu werden? Und was bedeutet diese Abmahnung
genau? Sie merken: Wieder einmal bekommen Sie wichtiges
Grundwissen, prägnant und interessant vermittelt. Wir wünschen
hilfreiche Anstöße! Folge direkt herunterladen

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