Beratung für Heilberufe Folge 54: Schweigepflicht, Datenschutz & Impressum

Beratung für Heilberufe Folge 54: Schweigepflicht, Datenschutz & Impressum

Beschreibung

vor 11 Jahren
Die Beratung für Heilberufe macht es Ihnen heute wieder einmal
recht: Die Rechtsanwältin Friederike Lemme, die sich auf IT-Recht
spezialisiert hat, spricht heute über das Thema Datenschutz.
Datenschutz - schwieriger denn je? Sicher stimmen Sie zu, dass es
kaum vertraulichere Daten gibt als die, die ein Arzt oder Zahnarzt
vom Patienten bekommt. Umso wichtiger ist es, das diese Daten in
sicheren Händen sind. Es versteht sich von selbst, dass sich die
Schweigepflicht auf alle in der Praxis tätigen Menschen bezieht.
Also auch der Student, der möglichweise Abrechnungsdaten
„einklimpert“, muss mit einer Verschwiegenheitserklärung unter die
„Glocke des Vertrauens“ gebracht werden. Das kann man noch als eher
trivial empfinden. Was aber passiert, wenn dieser Student
Unterlagen mit nach Hause ninmt und diese in sein Laptop eingibt?
Darf er Unterlagen überhaupt aus der Praxis mitnehmen? Mal ehrlich;
Sind Sie sich da so sicher, was die richtige Antwort ist? Und dann
gibt es ja noch das nicht mehr zu vermeidende Thema „E-Mail“, ohne
das in vielen Praxis der Betrieb kaum noch denkbar ist. Und
erinnern Sie sich? Irgendwo haben Sie das schon mal gehört: Die
normale E-Mail – die grundsätzlich nicht verschlüsselt wird – wird
über ein ganzes Dutzend von Servern an den Empfänger geleitet. Das
sind auch Rechner, die nicht einmal Ihrem Provider gehören. Wer da
mitlesen kann? Makaber geantwortet: Jeder böse Mensch, der will.
Wie also müssen wir mit dem Medium E-Mail umgehen? Schön, dass uns
die Fachfrau direkt antwortet! Steve Jobs hatte noch als eine
seiner letzten Amtshandlungen die „iCloud“ vorgestellt, die dazu
dient, alle Daten nicht mehr nur lokal auf Geräten zu speichern.
Die Daten liegen in der Wolke und können von allen Geräten aus
erreicht werden. Das ist die Zukunft und absolut sinnvoll. Und wer
möchte nicht am Sonntagmittag mal in seinem Smartphone nachschauen,
wann am Montag der erste Patient kommt. Aber Vorsicht: Ganz so
unbedenklich ist das alles auch wieder nicht… Und das ist noch
nicht alles. Der Begriff des „Datenschutzbeauftragten“ klingt noch
Behörde und nach etwas, dass mit uns nichts zu tun hat. Leider ist
das auch anders. Die Datenschutzgesetzgebung sieht vor, dass jede
Praxis, und wenn sie der Arzt ganz alleine führt, einen
Datenschutzbeauftragten hat, der durchaus auch die eine oder andere
Schulung absolviert hat. Sie merken schon: Das Datenschutzthema
gehört zu den einigen Themen in der Praxis oder der Apotheke, bei
denen man als Heilberufler nicht selten schon mit einem Bein im
Gefängnis steht. Bringt nichts. Höchstens Ärger: Das Impressum. Und
wenn wir schon bei Formalien sind: Noch immer sind viele glücklose
Anwälte unterwegs, die die Internetpräsenzen von Heilberuflern
abmahnen, Stichwort: Impressum. So leicht es eigentlich heutzutage
ist, passiert es noch zu oft, dass hier nicht sorgfältig gearbeitet
wird Post kommt, die ebenso unangenehm wie nutzlos teuer ist.
Natürlich kann sich jeder mittelmäßig Begabte denken oder zumindest
doch ermitteln, welche Kammer in welcher Region zuständig ist. Dem
Gesetz aber ist das gleichgültig. Auch hier kann man im Vorhinein
mit wenig Aufwand unnützen Stress vermeiden. Wir freuen uns, Ihnen
einmal mehr eine Vielfalt unverzichtbarer Informationen prägnant
und unterhaltsam zu präsentieren und freuen uns, dass Sie uns beim
Wort nehmen. In diesem Sinne, Ihr Michael Brüne! Folge direkt
herunterladen

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