Beratung für Heilberufe Folge 52: Insolvenz bei MVZs: Gibt es das?

Beratung für Heilberufe Folge 52: Insolvenz bei MVZs: Gibt es das?

Beschreibung

vor 11 Jahren
Heute trifft Herr Brüne wieder einmal den Insolvenzrechtler und
–verwalter Rechtsanwalt Stefan Ludwig. Heute geht es um die Frage,
ob MVZs, also medizinische Versorgungszentren auch insolvent werden
können. Denn auch MVZs sind nicht unantastbar. Zwar wir ein MVZ in
der Regel als Kapitalgesellschaft gestaltet sein, das bedeutet aber
keineswegs, dass deshalb niemand haften müsse, der vermeintlich
„nur“ Gesellschafter oder Geschäftsführer ist. Jeder ahnt richtig:
In dem Moment, wo ein MVZ (oder eine GmbH) seine Rechnungen nicht
mehr zahlen kann, ist sie zahlungsunfähig, lateinisch auch
insolvent. Aber es gibt auch ein anderes Merkmal, das eine
Insolvenz bedeutet: Die bilanzielle Überschuldung. Diese kann man
quasi als eine Art „kaufmännisches, technisches K.O.“ bezeichnen.
Es kann nämlich passieren, dass ein MVZ eine derartige Menge an
Schulden aufhäuft, die alles vorhandene Vermögen übersteigen –
ohne, dass eine Zahlungsunfähigkeit eintritt. Hier zeigt sich
einmal mehr, dass es für Geschäftsführer von medizinischen
Versorgungszentren ein guter Steuerberater empfiehlt, der hier ein
wachendes Auge walten lässt. Schon allein, wenn dieser
„Insolvenzgrund“ – also die bilanzielle Überschuldung – über
längere Zeit nicht aufgedeckt oder wissentlich geduldet wird, kann
rasch von Insolvenzverschleppung oder gar Untreue die Rede sein.
Einer der sicher größten Werte eines MVZ sind die Zulassungen und
dies ist in Insolvenzfällen besonders heikel. Es kann nämlich
passieren, dass mit einer Insolvenz auch die Zulassung frei wird.
Hier muss zeitig vorgebaut werden, damit keine neue Ausschreibung
vorgenommen wird. Was die materiellen Gegenstände betrifft, so
können diese im Falle einer Insolvenz kaum hilfreiche Beiträge
leisten. Sie sind zu starkem Preisverfall ausgesetzt und die so
genannte „Drittverwendungsfähigkeit“, also der Nutzen für einen
Käufer ist bei einem farblich festgelegten Tresen, Schreibtisch
oder Aktenschränken kaum gegeben. Auch von MVZs gehaltene
Immobilien sind nicht leicht zu veräußern, im Grunde kann hier nur
die Übernahme durch ein anderes MVZ eine sinnvolle Lösung
darstellen. Was passiert denn nun, wen ein MVZ insolvent wird? Das
liegt natürlich in erster Linie am Grund. Sollte eine
kontrollierbare Verschuldung „auf die Bilanz drücken“, die
Ertragschancen für die Zukunft aber durchaus vorhanden sein, kann
ein Insolvenzverwalter auch einen Insolvenzplan aufstellen, der
vorsieht, dass alle Gläubiger zwar sicherlich auf einen Teil ihrer
Forderung verzichten, das MVZ aber weiter betrieben werden kann.
Eine solche Lösung hilft am Ende allen: Den Gesellschaftern, den
Mitarbeitern und den Patienten. Natürlich bringt Ihnen unser
Audiobeitrag noch mehr Details, Anstöße und Aspekte dieses
komplexen Themas. Und wenn es noch Fragen gibt, wenden Sie sich
einfach an uns. Bis dahin, Ihr Michael Brüne Folge direkt
herunterladen

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