Beratung für Heilberufe Folge 51: Eine Mitarbeiterin wird schwanger - was tun?
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Beschreibung
vor 11 Jahren
Ein weiteres Mal ist Herr Brüne zu Gast bei Dr. Schlegel,
Geschäftsführer der Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft, die in
ganz Deutschland tätig ist. Nachdem in einer vorigen Ausgabe
bereits über die Kündigung von Mitarbeitern gesprochen wurde,
wenden wir uns einem sicher angenehmeren Thema zu: Der Einstellung.
Hier geht es eingangs um die Frage, ob es Sinn hat, sich den Weg
zum Anwalt zu sparen und Arbeitsverträge einfach aus dem Internet
herunterzuladen. Man könnte denken, dass ein Profi wie Herr
Schlegel hier einige Skepsis zeigt – und überrascht werden.
Außerdem geht es auch um das Phänomen, dass es Fragen beim
Einstellungsgespräch gibt, auf die der Kandidat oder die Kandidatin
völlig zulässig lügen darf, weil die zu beantwortete Frage schon
nicht zulässig war. Aber es gibt auch Wege, sich zumindest partiell
vor so etwas zu schützen. Und wenn es soweit ist, dann ist auch bei
der „Abwicklung“ der Schwangerschaft vieles zu beachten. Die
meisten wissen, dass Schwangere weder ordentlich noch fristlos
gekündigt werden dürfen. Was aber hat es mit den Kosten für den
Arbeitsausfall auf sich? Natürlich hatte Herr Dr. Schlegel paar
Tipps und Kniffe parat, die Ihnen sicher helfen, einen Einstieg ins
Thema zu finden. Denn es ist besser, wenn Sie bereits ein paar
Rahmenbedingungen kennen, falls der Fall eintritt. Wir wünschen
gute Unterhaltung! Folge direkt herunterladen
Geschäftsführer der Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft, die in
ganz Deutschland tätig ist. Nachdem in einer vorigen Ausgabe
bereits über die Kündigung von Mitarbeitern gesprochen wurde,
wenden wir uns einem sicher angenehmeren Thema zu: Der Einstellung.
Hier geht es eingangs um die Frage, ob es Sinn hat, sich den Weg
zum Anwalt zu sparen und Arbeitsverträge einfach aus dem Internet
herunterzuladen. Man könnte denken, dass ein Profi wie Herr
Schlegel hier einige Skepsis zeigt – und überrascht werden.
Außerdem geht es auch um das Phänomen, dass es Fragen beim
Einstellungsgespräch gibt, auf die der Kandidat oder die Kandidatin
völlig zulässig lügen darf, weil die zu beantwortete Frage schon
nicht zulässig war. Aber es gibt auch Wege, sich zumindest partiell
vor so etwas zu schützen. Und wenn es soweit ist, dann ist auch bei
der „Abwicklung“ der Schwangerschaft vieles zu beachten. Die
meisten wissen, dass Schwangere weder ordentlich noch fristlos
gekündigt werden dürfen. Was aber hat es mit den Kosten für den
Arbeitsausfall auf sich? Natürlich hatte Herr Dr. Schlegel paar
Tipps und Kniffe parat, die Ihnen sicher helfen, einen Einstieg ins
Thema zu finden. Denn es ist besser, wenn Sie bereits ein paar
Rahmenbedingungen kennen, falls der Fall eintritt. Wir wünschen
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