Beratung für Heilberufe Folge 47: Wie läuft eine Insolvenz bei Arzt & Apotheker ab?
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vor 12 Jahren
Ein weiteres Mal befasst sich Michael Brüne zusammen mit Herrn Dr.
Linkert mit dem Thema Insolvenz. Zu leicht wird der Begriff der
Insolvenz, also der Zahlungsunfähigkeit, mit dem geschäftlichen
„Aus“ assoziiert. Das ist nicht ganz richtig. Die Insolvenz ist
durchaus ein Mittel, um einen wichtigen Neustart erst zu
ermöglichen. Sicherlich gibt es hierbei auch Mentalitätsgrenzen,
die in Deutschland noch zu überwinden sind. Gerade im
angelsächsischen Raum wird eine Insolvenz viel stärker als eine
„Sanierung“ verstanden und interpretiert. Aber es geht heute nicht
nur darum, was eine Insolvenz eigentlich ist, sondern auch um die
Frage, was passiert, wenn Sie Gläubiger eines Unternehmers sind,
der insolvent geht. Was passiert denn eigentlich, wenn Sie ein
Schreiben bekommen, in dem über das Vermögen eines Unternehmers
oder einer Privatperson, die sie beliefert haben, das vorläufige
Insolvenzverfahren eröffnet wurde? Was müssen Sie jetzt
unternehmen? Was können Sie überhaupt unternehmen? Bedeutet so eine
Mitteilung, dass ihre Forderung nun verloren ist? Was passiert
denn, wenn Sie beispielsweise in einer Praxis, Klinik oder
Apotheker angestellt sind, die insolvent geht? Werden Sie jetzt
Ihren Job verlieren? Bekommen Sie jetzt kein Gehalt mehr? Wie wird
denn ein Unternehmen fortgeführt, wenn das Insolvenzverfahren
eröffnet wurde? Welche Chancen gibt es für den Arzt oder den
Apotheker noch, sich wieder “freizuschwimmen“? Wovon lebt
eigentlich der Betroffene, wenn er sich im Insolvenzverfahren
befindet? Ist das gleichbedeutend damit, Hartz-IV-Empfänger zu
sein? Gibt es überhaupt noch eine Perspektive, wenn das
Insolvenzverfahren erst einmal auf den Weg gebracht wurde? Welche
Rolle spielt der Insolvenzverwalter während dieser Zeit? Sie
merken: Wir gehen den Dingen auf den Grund. Allerdings sind die
Antworten auf diese Fragen derartig umfangreich, dass sie diesen
Blog sprengen würden, umso besser ist es, dass wir Ihnen das
Interview zum Hören mitliefern. Folge direkt herunterladen
Linkert mit dem Thema Insolvenz. Zu leicht wird der Begriff der
Insolvenz, also der Zahlungsunfähigkeit, mit dem geschäftlichen
„Aus“ assoziiert. Das ist nicht ganz richtig. Die Insolvenz ist
durchaus ein Mittel, um einen wichtigen Neustart erst zu
ermöglichen. Sicherlich gibt es hierbei auch Mentalitätsgrenzen,
die in Deutschland noch zu überwinden sind. Gerade im
angelsächsischen Raum wird eine Insolvenz viel stärker als eine
„Sanierung“ verstanden und interpretiert. Aber es geht heute nicht
nur darum, was eine Insolvenz eigentlich ist, sondern auch um die
Frage, was passiert, wenn Sie Gläubiger eines Unternehmers sind,
der insolvent geht. Was passiert denn eigentlich, wenn Sie ein
Schreiben bekommen, in dem über das Vermögen eines Unternehmers
oder einer Privatperson, die sie beliefert haben, das vorläufige
Insolvenzverfahren eröffnet wurde? Was müssen Sie jetzt
unternehmen? Was können Sie überhaupt unternehmen? Bedeutet so eine
Mitteilung, dass ihre Forderung nun verloren ist? Was passiert
denn, wenn Sie beispielsweise in einer Praxis, Klinik oder
Apotheker angestellt sind, die insolvent geht? Werden Sie jetzt
Ihren Job verlieren? Bekommen Sie jetzt kein Gehalt mehr? Wie wird
denn ein Unternehmen fortgeführt, wenn das Insolvenzverfahren
eröffnet wurde? Welche Chancen gibt es für den Arzt oder den
Apotheker noch, sich wieder “freizuschwimmen“? Wovon lebt
eigentlich der Betroffene, wenn er sich im Insolvenzverfahren
befindet? Ist das gleichbedeutend damit, Hartz-IV-Empfänger zu
sein? Gibt es überhaupt noch eine Perspektive, wenn das
Insolvenzverfahren erst einmal auf den Weg gebracht wurde? Welche
Rolle spielt der Insolvenzverwalter während dieser Zeit? Sie
merken: Wir gehen den Dingen auf den Grund. Allerdings sind die
Antworten auf diese Fragen derartig umfangreich, dass sie diesen
Blog sprengen würden, umso besser ist es, dass wir Ihnen das
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