S2|F21: Verfolger Fall – Deliktische Ansprüche gegen Dieb?
21 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
– Anmerkung – Wir sprechen in der Folge irrtümlicherweise von der
haftungsausfüllenden Kausalität. Richtigerweise gehört die
Problematik aber in die haftungsbegründende Kausalität. Vielen
Dank an die aufmerksame Zuhörerin für den Hinweis!
In deliktsrechtlichen Klausuren kommt gut und gerne mal ein sog.
Verfolger-Fall dran. Was es damit auf sich hat und welche
Erfahrungen wir schon mit solchen Klausuren haben, erfahrt ihr in
der heutigen Folge. Viel Spaß!
Passendes Urteil zur Wiederholung: BGH, Urt. v. 12.03.1996 –
VI ZR 12/95
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