S1|F81: Beweislastumkehr – Rückgabe eines zerkratzten Handys
12 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Typisch für Kaufrechtsklausuren ist eine vertiefte
Auseinandersetzung mit der Beweislastumkehr des
§ 477 BGB. Wir haben uns daher einen klassischen Fall
herausgesucht, der die Behandlung des § 477 BGB
exemplarisch darstellt. Viel Spaß!
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Angelehnt an: BGH, Urt. v. 02.06.2004 - VIII ZR 329/03
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